16.04.2019

Präventionspolitik (34)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Digitale Wahlbeeinflussung
    Über den derzeitigen Stand der Resilienz von Demokratien hat der Ausschuss Digitale Agenda mit sechs geladenen Experten in einer öffentlichen Anhörung diskutiert. In der 32. Sitzung des Ausschusses erteilten die Sachverständigen Auskunft über den Zusammenhang von demokratischen Diskursen in sozialen Netzwerken, Desinformation und Medien- und Digitalkompetenz. Der Ausschuss Digitale Agenda widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen. In dem Gremium sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden. Netzpolitik ist für den Ausschuss kein "Nischenthema". Der Ausschuss sieht sich als wichtiger Impulsgeber für die parlamentarische Arbeit. (Dokumentation der Anhörung)

  • Reform der Vermögensabschöpfung
    Der Bundesregierung liegen bislang keine belastbaren Erkenntnisse über etwaige Schwierigkeiten bei der Anwendung des am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/8795) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8308) zur Wirksamkeit dieses Gesetzes. Die Bundesregierung beobachte jedoch die rechtstatsächliche Entwicklung und befinde sich darüber auch im Austausch mit den Ländern, dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof, heißt es darin weiter. Die Abgeordneten hatte unter anderem die Frage gestellt, inwiefern die Reform in Anbetracht einer möglichen Verfassungswidrigkeit geeignet ist, eine bessere Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu ermöglichen. Der Antwort zufolge liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die durch deutsche Gerichte vorgenommenen Einziehungen seit Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht vor. Im Jahr 2017 seien nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland Vermögensgegenstände im Wert von 198.646 Millionen Euro eingezogen worden.

  • Politisch rechts motivierte Straftaten
    In Deutschland sind im Januar dieses Jahres 13 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9035) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8521) hervor. Danach wurden für Januar 2019 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 483 solcher Straftaten gemeldet, darunter 18 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 201. Ein Tatverdächtiger sei vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

  • Sichergestelltes Geld bei Rechtsextremisten
    Im Rahmen des Strafverfahrens gegen Beate Zschäpe und andere "wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Betätigung in der terroristischen Vereinigung ,Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU) und anderer Straftaten" sind im November 2011 an fünf Orten "Gelder bei Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden können, sichergestellt" worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9031) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8474) hervor.

  • Islamfeindliche Straftaten
    Über islamfeindliche Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8854) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8409). Danach wurden dem Bundeskriminalamt im vierten Quartal 2018 (Stand: 18. März 2019) insgesamt 150 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet. "Im vierten Quartal 2018 wurden insgesamt 14 Personen mit dem Unterthema ,Islamfeindlich' als verletzt gemeldet", heißt es in der Antwort weiter. Davon seien 13 Delikte dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet und einer dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - Nicht zuzuordnen". Die genannten Zahl haben laut Bundesregierung "vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen".

  • Beobachtung der Muslimbruderschaft
    Im Verfassungsschutzverbund werden die Organisationen, die der "Muslimbruderschaft" (MB) zugerechnet werden, laut Bundesregierung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und alle Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/8840) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8298) ferner hervorgeht, beobachtet der Verfassungsschutzverbund die Organisationen, die der MB zuzuordnen sind, seit 1970. Insgesamt sei von 1.040 Mitgliedern und Anhängern der MB in Deutschland auszugehen. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass ihr keine als Gefährder eingestufte Personen bekannt seien, die sich der MB zuordnen lassen.

  • Wenige Fälle von illegalem Organhandel
    Verstöße gegen das Verbot des Organhandels sind äußerst selten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8931) auf eine Kleine Anfrage (19/8380) der AfD-Fraktion schreibt, sind zwischen 2009 und 2017 insgesamt 26 Fälle registriert worden. In den meisten Fällen, die dem Bundeskriminalamt bekannt wurden, handelte es sich den Angaben zufolge um versuchte Organvermittlungen etwa im Internet oder um Manipulationen von Patientendaten im Zusammenhang mit der Organvermittlung.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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