07.04.2019

Präventionspolitik (33)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

  • Cannabis und Alkohol als Unfallursache
    Eine Nulltoleranzgrenze bei Alkohol wäre nach Ansicht der Bundesregierung nicht verkehrssicherheitsfördernder als die aktuelle Regelung. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7927) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7415) hervor. In der Antwort wird außerdem mitgeteilt, dass bei den insgesamt 302.656 Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Jahr 2017 in 12.655 Fällen Alkoholeinfluss (mehr als 0,5 Promille) eine der Unfallursachen gewesen sei. Auf die Frage, in wie vielen Fällen Cannabiseinfluss eine der Unfallursachen war, schreibt die Bundesregierung: In der Straßenverkehrsunfallanzeige, die Grundlage der Straßenverkehrsunfallstatistik ist, wird nur aufgenommen, ob ein Unfallbeteiligter unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel gestanden hat. Es werde nicht nach der Drogenart unterschieden. Der Vorlage zufolge standen 2017 1.893 Unfallbeteiligte unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel. Wie die Regierung schreibt, wurden im Jahr 2017 37 Personen bei einem Unfall, bei dem der Hauptverursacher unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stand, getötet. Bei Unfällen, die von einem alkoholisierten Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, seien im Jahr 2017 196 Getötete registriert worden.

  • 533 politisch links motivierte Straftaten
    Im November und Dezember vergangenen Jahres hat es in Deutschland 533 Straftaten aus dem Bereich der politisch links motivierten Kriminalität (PMK links) gegeben. Das geht aus der Antwort (19/8508) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8063) der AfD-Fraktion hervor. Es wurden 217 Tatverdächtige ermittelt, in einem Fall wurde ein Haftbefehl erlassen.

  • Schutz vor Gaffern
    Die Bundesregierung will Rettungskräfte und Unfallopfer besser vor Gaffern schützen. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Bereits nach geltendem Recht mache sich strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches), schreibt die Bundesregierung. Die bestehenden Strafvorschriften gewährleisteten somit diesbezüglich einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer. Weiter heißt es, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sehe vor, die Schutzlücken des Paragrafen 201a hinsichtlich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen in der 19. Legislaturperiode zu schließen. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Das Bundesverkehrsministerium werde auch weiterhin das Thema Gaffen auf geeigneten Wegen adressieren, um die Verkehrsteilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren. Der Antwort beigefügt ist eine Tabelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu ausgewählten Delikten mit Bezug zur Behinderung von Einsatzkräften sowie dem Nichtbilden einer Rettungsgasse aus den Jahren 2017 und 2018.

  • Gewalt gegen Männer in Partnerschaften
    Laut Bundeskriminalamt waren im Jahr 2017 von den 138.893 polizeilich bekannten Opfern von Gewalt in Partnerschaften 24.928 Männer. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8053) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7635) mit. Die Regierung gibt an, dass sie Kenntnis von bundesweit fünf Einrichtungen für schutzsuchende Männer hat. So würden in Leipzig, Dresden, Plauen, Oldenburg und Stuttgart je eine Schutzwohnung existieren. Die Zuständigkeit für Hilfe- und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer liege bei Ländern und Kommunen.

  • Regierung verteidigt Sexual-Broschüre
    Die Bundesregierung hat eine Broschüre der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) über Sexualität gegen Kritik der AfD-Fraktion verteidigt. Die Bundeszentrale stelle sich mit ihrem Angebot auf die gesellschaftlichen Veränderungen ein, heißt es in der Antwort (19/8507) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8088) der AfD-Fraktion. Die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten, sexueller Orientierungen und deren gesellschaftliche Akzeptanz gehörten zu den aktuell sichtbarsten gesellschaftspolitischen Debatten in Deutschland und international. In der Publikation gehe es um die vielfältigen gesellschaftlichen Dimensionen rechtlicher und sozialer Anerkennung von Sexualitäten, Geschlechtern und Identitäten.

  • 14 sorbenfeindliche Straftaten seit 2015
    Seit 2015 hat es nach Recherchen der Sicherheitsbehörden 14 strafrechtlich relevante Vorfälle gegen Sorben in Deutschland gegeben. Sorbenfeindliche Vorfälle würden allerdings nicht in einem eigenständigen Themenfeld erfasst, heißt es in der Antwort (19/8632) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8144) der Fraktion Die Linke. Die Fälle resultierten aus Recherchen in der Zentraldatei über politisch motivierte Straftaten. Bis auf einen Fall handelte es sich um Delikte rechtsgerichteter Straftäter. Wie es in der Antwort weiter heißt, ist das sorbische Volk eine von vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten. Sorbisch sei zudem als Minderheitensprache anerkannt und geschützt. Hierzu bekenne sich die Bundesregierung ausdrücklich.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

Bisherige News aus dem Bereich: Präventionspolitik