12.10.2022

BKA veröffentlicht Bundeslagebild

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Polizei und Zoll haben im vergangenen Jahr mehr Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung geführt. 2021 wurden 510 Verfahren abgeschlossen, eine Zunahme um 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus dem "Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung" hervor, das heute vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde.

Schwerpunkt der Polizeiarbeit blieb das Vorgehen gegen den Menschenhandel zum
Zweck der sexuellen Ausbeutung: 291 Verfahren wurden unter diesem Aspekt
geführt. (Vorjahr: 291 Verfahren). Opfer sexueller Ausbeutung waren mit einem im
Vergleich zum Vorjahr nahezu unveränderten Anteil von 92,8 Prozent Frauen. Jedes
dritte Opfer, dessen Alter ermittelt werden konnte, war unter 21 Jahre alt.

Die Ausbeutung minderjähriger Opfer nahm im Berichtsjahr stark zu. Die Zahl der
Verfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 237: Ein Anstieg um 22,8 Prozent.
220 der Verfahren wurden wegen kommerzieller Ausbeutung Minderjähriger geführt,
dabei wurde am häufigsten wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von
Jugendlichen gegen Entgelt ermittelt. Das Durchschnittsalter der Opfer lag bei
15 Jahren, das der Tatverdächtigen bei 37 Jahren.

Die Polizei beobachtet seit längerem, dass weniger Opfer in der Bar-, Bordell-
und Straßenprostitution ausgebeutet werden, sondern eine Verlagerung hin zur
Ausbeutung in der Wohnungsprostitution stattfindet. Dieser Trend setzte sich
auch im Berichtsjahr 2021 weiter fort.

Im Deliktsfeld "Arbeitsausbeutung" wurden 28 Verfahren geführt, ein Anstieg von
27,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Opferzahlen stiegen um 101,4 Prozent
auf 147. Die meisten Opfer wurden im Jahr 2021 in der Pflegebranche ausgebeutet
(70 Opfer; 47,6 Prozent). Weitere Fälle von Arbeitsausbeutung ließen sich unter
anderem im Baugewerbe, in der Gastronomie und im Reinigungsgewerbe feststellen.

Zudem enthält das Lagebild Berichte über weitere Formen der Ausbeutung. So
registrierte die Polizei im vergangenen Jahr sechs Verfahren zur Ausbeutung bei
der Ausübung der Bettelei. In zehn Verfahren ging es um die Ausbeutung bei der
Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen. Ebenfalls in zehn Fällen wurde bei
Zwangsheiraten ermittelt.

Tatverdächtige im Phänomenbereich Menschenhandel und Ausbeutung agieren
überwiegend grenzüberschreitend. Eine enge internationale polizeiliche
Zusammenarbeit bleibt somit eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche
Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels und der Ausbeutung.

Nach wie vor muss im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung von einem hohen
Dunkelfeld ausgegangen werden. Das Deliktsfeld ist überwiegend der
Kontrollkriminalität zuzurechnen. Unterschiedliche Kontrollintensitäten können
einen erheblichen Einfluss auf die Fallzahlen nehmen. Opfer von Menschenhandel
und Arbeitsausbeutung geben sich aus Angst vor täter- oder behördenseitigen
Konsequenzen häufig nicht zu erkennen. In lediglich 52,9 Prozent aller Verfahren
erfolgt die Anzeigenerstattung durch das Opfer selbst. Daher sind proaktive
(polizeiliche) Aktivitäten im Bereich der sexuellen Ausbeutung nach wie vor
wichtig für die Einleitung von Ermittlungsverfahren.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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