19.10.2022

Fälle häuslicher Gewalt müssen in familienrechtlichen Reformen mitgedacht werden

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) formuliert Empfehlungen für eine Reform des Familienrechts und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt.

Nachdem der Deutsche Verein bereits 2020 Empfehlungen für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts veröffentlicht hatte, richten die aktuellen Empfehlungen im Hinblick auf anstehende Reformen im Familien(verfahrens)recht noch einmal den Blick auf die Situation von gewaltbetroffenen Elternteilen. In der Regel sind dies Mütter, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und deren Kinder.

"Eine Herausforderung stellen dabei für alle beteiligten Professionen die Komplexität und Dynamiken von Fällen häuslicher Gewalt dar. An vielen Stellen ist die erste Hürde, diese Fälle überhaupt zu erkennen. Aber auch im Umgang mit den Betroffenen und der Verfahrensgestaltung braucht es da Wissen und Fingerspitzengefühl. Wir brauchen daher eine hinreichende Sensibilisierung und Qualifizierung aller Beteiligter" so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Insgesamt sei es wichtig, gerade auch im Familienrecht und im Familienverfahrensrecht sicherzustellen, dass bspw. Regelungen zum Umgangsrecht nicht mit dem Gewaltschutz kollidieren. "Dabei geht es natürlich um den Schutz der immer mitbetroffenen Kinder. Es geht aber ebenso um den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils. Damit müssen bspw. bei den Entscheidungen zu Umgang und Sorge aber auch bei der Gestaltung familiengerichtlicher Verfahren nicht nur die Rechte des Kindes, sondern auch die des betroffenen Elternteils berücksichtigt werden" so Dr. Irme Stetter-Karp weiter. An vielen Stellen gelte es daher, deutlich zu machen und ggf. auch gesetzlich klarzustellen, dass bestimmte Grundannahmen oder Grundgedanken sowohl des materiellen Rechts als auch des Verfahrensrechts in Fällen häuslicher Gewalt nicht anwendbar sind.
 
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