25.05.2022

EU-Justizbarometer 2022: Öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz hat sich verschlechtert

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Die Europäische Kommission hat am 19.05.2022 das EU-Justizbarometer 2022 veröffentlicht, das einen vergleichenden Überblick über Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in allen EU-Mitgliedstaaten gibt. Seit dem letzten Jahr ist die von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten zurückgegangen. Bei der Digitalisierung der Justizsysteme besteht weiterhin Spielraum für Verbesserungen, hier müssen die Mitgliedstaaten die Reformen zur Modernisierung beschleunigen.

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „Das EU-Justizbarometer bietet wertvolle Einblicke in unsere Justizsysteme und unterstützt uns dabei, uns auf das Wichtigste zu konzentrieren: Die Gewährleistung des Schutzes der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union. Die Tatsache, dass die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz im Vergleich zum Vorjahr in etwa der Hälfte aller Mitgliedstaaten zurückgegangen ist, ist besorgniserregend und zeigt, dass wir alle handeln müssen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem wiederherzustellen.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Justizbarometers 2022 im Überblick:

  • Spielraum für Verbesserungen bei der Digitalisierung der Justizsysteme: Das Justizbarometer 2021 diente bereits einer Bestandsaufnahme darüber, inwieweit die Justizbehörden dem digitalen Wandel Rechnung tragen. Das Justizbarometer 2022 berücksichtigt nun auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Mehrere Mitgliedstaaten haben neue Maßnahmen ergriffen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Gerichte und einen fortlaufenden und einfachen Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten. Dennoch zeigten die Ergebnisse des Justizbarometers 2022, dass die Mitgliedstaaten die Reformen zur Modernisierung in diesem Bereich beschleunigen müssen. So besteht insbesondere in einigen Mitgliedstaaten noch Verbesserungsbedarf.
  • Kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen: Im EU-Justizbarometer 2022 wird erstmals eine Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beim gleichberechtigten Zugang zur Justiz vorgenommen. Wenngleich alle Mitgliedstaaten zumindest einige (verfahrenstechnische) Vorkehrungen getroffen haben, so bietet nur die Hälfte der Mitgliedstaaten auch Brailleschrift oder Gebärdensprache auf Anfrage an.
  • Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bevölkerung nach wie vor problematisch: In 17 Mitgliedstaaten hat sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die breite Öffentlichkeit gegenüber 2016 verbessert. Seit dem letzten Jahr jedoch ist die von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in 14 Mitgliedstaaten zurückgegangen. In einigen wenigen Mitgliedstaaten ist die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz jedoch nach wie vor besonders gering.
  • Vorhandene Garantien zur Stärkung des Anlegervertrauens: Was den Zugang zur Justiz und seine Auswirkungen auf das Anlegervertrauen, das Unternehmensumfeld und das Funktionieren des Binnenmarkts anbelangt, so enthält das Justizbarometer 2022 auch Daten zur Verwaltungseffizienz, zu rechtlichen Garantien in Bezug auf Verwaltungsentscheidungen und zum Vertrauen in den Investitionsschutz. Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen in fast allen Mitgliedstaaten eine finanzielle Entschädigung für Schäden erhalten können, die durch Verwaltungsentscheidungen oder die Untätigkeit der Verwaltung verursacht wurden, und die Gerichte können die Vollstreckung von Verwaltungsentscheidungen auf Antrag aussetzen.

Nächste Schritte

Die im EU-Justizbarometer enthaltenen Angaben tragen zum Monitoring im Rahmen des Europäischen Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bei und fließen in den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 der Kommission ein. Das EU-Justizbarometer 2022 wurde weiterentwickelt, um dem Bedarf nach zusätzlichen Vergleichsinformationen Rechnung zu tragen (wie neuen Angaben über nationale Sicherheitsüberprüfungen von Richtern), deren Notwendigkeit bei der Ausarbeitung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2021 ermittelt wurde. Die Daten des Justizbarometers werden auch für die Überwachung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne verwendet.

Hintergrund

Das im Jahr 2013 erstmals erschienene EU-Justizbarometer ist Teil des Instrumentariums der EU, mit dem die Kommission die Justizreformen in den Mitgliedstaaten begleitet. Das Justizbarometer konzentriert sich auf die drei Hauptbausteine eines leistungsstarken Justizsystems:

  • Effizienz: Indikatoren für Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote und Zahl der anhängigen Verfahren;
  • Qualität: Indikatoren für die Zugänglichkeit der Justiz, wie z. B. Prozesskostenhilfe und Gerichtsgebühren, Schulungen, finanzielle und personelle Ausstattung und Digitalisierung;
  • Unabhängigkeit: Indikatoren für die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit und in Unternehmen, den Schutz von Richtern und die Garantien in Bezug auf die Arbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden.

Wie in früheren Ausgaben werden in der Ausgabe 2022 Daten aus zwei Eurobarometer-Umfragen vorgestellt, in denen es darum geht, wie die Unabhängigkeit der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten von der Öffentlichkeit und den Unternehmen wahrgenommen wird. 

Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2022 sind in die länderspezifische Bewertung im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 sowie in die Bewertung der Resilienz- und Aufbaupläne der Mitgliedstaaten eingeflossen, in denen die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzierenden Investitions- und Reformmaßnahmen aufgeführt sind. In der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021, in der die strategischen Leitlinien für die Implementierung der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt sind und mit der sichergestellt wird, dass sich die neue Wachstumsagenda auf eine ökologische, digitale und nachhaltige Erholung stützt, wird auf die Verbindung zwischen leistungsfähigen Justizsystemen und dem Unternehmensumfeld in den Mitgliedstaaten hingewiesen. Gut funktionierende und vollständig unabhängige Justizsysteme wirken sich positiv auf Investitionsentscheidungen und die Schnelligkeit aller Akteure bei der Einleitung von Investitionsprojekten aus.

Im Rahmen des Programms „Justiz“ 2021-2027 stellt die EU über 300 Mio. Euro für die Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums bereit. Dies wird auch dazu beitragen, die Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme zu verbessern und die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und den Schutz der Grundrechte zu stärken, unter anderem durch die Gewährleistung eines effektiven Zugangs zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Mit dem Programm werden die Aus- und Fortbildung von Richtern und anderen Angehörigen der Rechtsberufe, gegenseitiges Lernen, die justizielle Zusammenarbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen finanziert.

Weitere Hintergrundinformationen

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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