11.07.2020

Präventionspolitik (101)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Umsetzung des #WirVsVirus-Hackathons
    (hib/ROL) Das Umsetzungsprogramm des "#WirVsVirus-Hackathons" wird in eigener Verantwortung des "#WirVsVirus Konsortiums" durchgeführt, das sich aus sieben non-profit Initiativen zusammensetzt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20485) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19937) deutlich. Die Initiativen sind laut Bundesregierung Tech4Germany, Prototype Fund, ProjectTogether, Impact Hub Berlin, Initiative D21, SEND e.V. sowie Code for Germany. Im Rahmen der vom Bundeskanzleramt übernommenen Schirmherrschaft führe die Bundesregierung kein eigenes zentrales Monitoring zur Entwicklung der einzelnen Projekte durch.

  • Drohnenabwehr Aufgabe der Polizei
    (hib/HAU) Die Aufgabe der Abwehr von missbräuchlich eingesetzten Drohnen obliegt, sofern hierdurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, den Polizeien von Bund und Ländern im Rahmen der jeweiligen sachlichen, regionalen und örtlichen Zuständigkeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20313) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19789). Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei würden anlassbezogen vorhandene eigene Technik zur Überwachung und Abwehr von unberechtigten Drohnenflügen im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen Auftrages nutzen, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus könne eine weitere Beantwortung aus Gründen des Geheimschutzes und somit zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes nicht - auch nicht in eingestufter Form - erfolgen. Die Beantwortung könnte laut Bundesregierung Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden zum Schutz der genutzten Liegenschaften sowie der dort tätigen Beschäftigten ermöglichen, wodurch potenzielle Angreifer Abwehr- beziehungsweise Angriffsstrategien entwickeln könnten. Auch die nur geringe Gefahr des Bekanntwerdens stelle aufgrund der sich hieraus ergebenden erheblichen Gefahren ein zu großes Risiko dar und könne nicht hingenommen werden. Die erbetenen Informationen berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen der Sicherheitsbehörden, "das das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und hier ausnahmsweise das Informationsrecht zurückstehen muss", schreibt die Regierung.

  • Szenarienpapier zur COVID-19-Pandemie
    (hib/STO) Zu einem "Szenarienpapier" mit dem Titel "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20301) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19742). Danach wurde das Papier am 8. April dem Ausschuss für Inneres und Heimat übersandt und im Nachgang auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht. Seine Entwicklung entstand den Angaben zufolge "aus einem fachlichen Dialog zwischen dem BMI und verschiedenen Wissenschaftlern" und erfolgte auf Initiative der Wissenschaftler. Es ist laut Vorlage "eines von vielen wissenschaftlichen Papieren zur Covid-19-Pandemie, das die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, aber sich nicht zu eigen gemacht hat". Wie die Bundesregierung weiter ausführt, beschreibt ein Szenarienpapier "dem Charakter nach mögliche und fachlich begründbare Szenarien auf der Basis von Fakten und enthält weder Wertungen noch Empfehlungen". Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass sie in ständigem Austausch mit Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen zu den Folgen der Covid-19-Pandemie sei.

  • Corona-Krisenmanagement der Regierung
    (hib/STO) Ihr Vorgehen in der Corona-Krise erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20303) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19855). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die weltweite Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) mit seinem dynamischen Infektionsgeschehen "für die gesamte globale Gemeinschaft und damit auch für Deutschland eine sehr große Herausforderung" darstelle. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sie sich bei der Abwägung divergierender Interessen "von der Überzeugung leiten lassen, dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat". Insbesondere die Entwicklung in anderen Ländern zeige, dass das Virus nicht unterschätzt werden dürfe. Bei der Bewältigung der Pandemie arbeiten Bund und Länder den Angaben zufolge eng zusammen. Neben den laufenden Kontakten insbesondere der Gesundheits- und Innenminister stimmten sich der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nach dem Pandemieplan des Bundes fortlaufend ab. Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie seien jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen zu treffen. 

  • Vorbereitungen auf Pandemiefälle
    (hib/STO) Vorbereitungen auf Pandemiefälle thematisiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20309) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19682). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die Eigenschaften eines neuartigen pandemischen Virus zu Beginn einer Pandemie weitgehend unbekannt seien. Da nicht vorhergesagt werden könne, wann eine Pandemie auftreten und wie schwerwiegend sie verlaufen wird, seien Vorbereitungen auf den Pandemiefall, die im Ernstfall die rasche Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglichen, von großer Bedeutung. Wie die Bundesregierung weiter darlegt, erarbeitete sie im Jahr 2012 unter fachlicher Federführung des Gesundheitsbereiches eine Risikoanalyse mit dem Szenario einer Pandemie durch einen hypothetischen Erreger "Modi-Sars" (17/12051). Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene, die unter Hinzuziehung jeweils aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse durchgeführt werden, stellen den Angaben zufolge fachliche Analysen dar. Die Ergebnisse sollen laut Vorlage als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen. "Im Wesentlichen sind hieraus diejenigen Stellen angesprochen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Handlungserfordernisse für ihre eigene Vorsorgeplanung ableiten können", heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus diene der Nationale Pandemieplan (NPP) in Deutschland als Grundlage zur Vorbereitung und Rahmenplan für die Pandemiepläne der Länder, führt die Bundesregierung ferner aus. Der NPP diene der Vorbereitung auf eine Influenzapandemie und sei aufgrund der Erfahrungen nach der H1N1-Influenzapandemie im Jahr 2009 grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden. Er habe auch als wichtige Grundlage für die Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie durch Sars-CoV-2 gedient.

  • Einsatz in internationalen Polizeimissionen
    (hib/STO) Über das deutsche Engagement beim Einsatz in internationalen Polizeimissionen im Jahr 2018 informiert die Bundesregierung in einem als Unterrichtung vorliegenden Bericht (19/20496). Danach beteiligte sich Deutschland 2018 insgesamt mit 241 Polizistinnen und Polizisten an internationalen Polizeimissionen der Vereinten Nationen, der EU und der OSZE sowie am bilateralen Polizeiprojekt "German Police Project Team" (GPPT) in Afghanistan. Im Durchschnitt waren dabei den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 118 Polizeibeamtinnen und -beamte in polizeilichen Missionen einschließlich GPPT im Einsatz. Der Frauenanteil betrug laut Vorlage 12,9 Prozent. Davon waren 75 Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in elf EU-Missionen eingesetzt; pro Tag durchschnittlich 41, wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU habe im Jahr 2018 zwölf Prozent betragen. Insgesamt 41 Polizistinnen und Polizisten verrichteten laut Bundesregierung ihren Dienst in sieben Missionen der Vereinten Nationen. Damit seien durchschnittlich 23 in UN-Missionen im Einsatz gewesen; der Anteil der Frauen in UN-Missionen habe 17,1 Prozent betragen. An der "OSZE Special Monitoring Mission" in der Ukraine beteiligte sich Deutschland 2018 dem Bericht zufolge mit insgesamt zwei Polizeibeamten. Darüber hinaus habe die Bundesrepublik 2018 das bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan GPPT fortgeführt. Insgesamt seien dabei 131 Polizistinnen und Polizisten in Afghanistan eingesetzt worden. Davon befanden sich laut Bundesregierung durchschnittlich 53 in dem Land im Einsatz. Der Frauenanteil habe 12,2 Prozent betragen.

  • Vermeidung von Munitionsdiebstahl
    (hib/STO) Über Maßnahmen der Bundeswehr zur Vermeidung von Munitionsdiebstahl berichtet die Bundesregierung (19/20320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19811). Danach werden "nach den Vorschriften der Bundeswehr zu Verfahren der Munitionsbewirtschaftung sowie zu Verfahren und Verantwortlichkeiten bei der Schießausbildung" in Lagern und "materialnachweispflichtigen Dienststellen" bevorratete Munition und Munitionsbestände "in festgelegten logistischen Verfahren urkundlich und physisch nachgewiesen und bewirtschaftet". Jede Bewegung auf den Bestandskonten der Lagereinrichtungen und Dienststellen werde mit Belegen dokumentiert. 

  • 444 Badetote im Jahr 2018
    (hib/HAU) Im Jahr 2018 sind 444 Personen in Folge von Unfällen durch Ertrinken und Untergehen verstorben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19908) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19686) hervor. Im Jahr 2008 lag der Wert der Vorlage zufolge bei 392. Die höchste Zahl an Verstorbenen innerhalb dieser zehn Jahre war im Jahr 2013 (465) zu verzeichnen. Zur Beantwortung der Frage nach Kenntnissen über die örtlichen Umstände der Todesfälle verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkungen zu ihrer Antwort. Darin heißt es: Die Rettung von Menschen in Gefahrensituationen auf und in Gewässern sei als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr Aufgabe der Länder und Kommunen. "Sowohl die Schwimmausbildung als auch die Förderung des Breitensports liegen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Länder." Vor diesem Hintergrund lägen der Bundesregierung zu den gestellten Fragen keine beziehungsweise nur sehr begrenzt Informationen vor.

  • Rüstungsexportbericht 2019
    (hib/FNO) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mehr Rüstungsexporte genehmigt als im Jahr zuvor. Insgesamt sei das Volumen der Einzelgenehmigungen um rund 3,2 Milliarden Euro auf 8,015 Milliarden Euro gestiegen. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2019 hervor, der als Unterrichtung (19/20370) veröffentlicht wurde. Die größten Ausfuhrposten waren Ketten- und Radfahrzeuge mit einem Volumen von 3,055 Milliarden Euro in 1.937 Genehmigungen, gefolgt von Bomben, Torpedos und Flugkörpern im Umfang von 1,123 Milliarden Euro bei 323 Ausfuhrgenehmigungen. Die Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen beliefen sich 2019 auf 2,59 Milliarden Euro was einem Anteil von 32,3 Prozent des Gesamtwertes entspricht. Kriegswaffen stellen eine besondere Kategorie innerhalb der Rüstungsgüter dar und werden besonders kontrolliert, unter anderem werden auch die tatsächlichen Ausfuhrwerte erfasst. Diese lagen mit 0,824 Milliarden Euro leicht über dem Wert des Vorjahres (0,771 Milliarden Euro). 2019 wurden 78 Prozent des Gesamtvolumens an Kriegswaffen an Partner innerhalb der Europäischen Union, der NATO oder der NATO-gleichgestellten Länder wie Japan oder die Schweiz geliefert. Das wichtigste Bestimmungsland deutscher Rüstungsgüter war 2019 Ungarn mit einem Genehmigungswert von 1,784 Milliarden Euro für Kampfpanzer, Panzerhaubitzen und weitere Fahrzeuge. Algerien und Ägypten folgen mit jeweils rund 0,8 Milliarden Euro für LKW und anderen Fahrzeugteile sowie Flugkörper, Raketen und deren Teile.

  • Anhörungen im Betreuungsverfahren
    (hib/MWO) Der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren vorgelegt (19/20623). Die Corona-Pandemie zeige, dass die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der richterlichen Anhörungspflichten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zu einer ernsten gesundheitlichen Gefahr für besonders vulnerable Personen führen kann, heißt es darin. Dem Problem sei durch eine gesetzliche Einschränkung der Erforderlichkeit von persönlichem Kontakt bei entsprechenden Anhörungen während einer epidemische Lage von nationaler Tragweite sowie in den Lebensbereichen zu begegnen, in denen regelmäßig besonders vulnerable Personengruppen betroffen sind.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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