28.03.2020

Präventionspolitik (84)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Städtebau und innere Sicherheit
    (hib/PEZ) Städtebauliche Maßnahmen und ihre Wirkung auf das Sicherheitsgefühl in Städten stehen im Mittelpunkt der Antwort (19/18045) auf eine Kleine Anfrage (19/17483) der FDP-Fraktion. Darin betont die Bundesregierung die Bedeutung städtebaulicher Gestaltung. Stadtentwicklung, die Organisation eines friedlichen Zusammenlebens in den Kommunen, Landschaftsplanung, Architektur sowie die Kriminalprävention seien insbesondere für die Gestaltung des öffentlichen Raums und beim Wohnungsbau von Bedeutung, heißt es. "Gut gestaltete, offene, belebte und nutzungsdurchmischte Stadtquartiere und öffentliche Räume sind ein essentielles Element zur Schaffung von sicheren Nachbarschaften, in denen die Bürgerinnen und Bürger sich begegnen und austauschen können." In der Antwort führt die Bundesregierung weiter Mittel für Programmschwerpunkte auf, die den Ländern seit 2017 zur Verfügung gestellt worden sind. In welcher Höhe Kommunen diese Gelder für Maßnahmen zu Sicherheit und Prävention ausgegeben haben, wisse man nicht, erklärt die Bundesregierung weiter.

  • Zahl in Privatbesitz befindlicher Waffen
    (hib/STO) Ende Januar dieses Jahres sind im Nationalen Waffenregister (NWR) insgesamt 5.447.922 in Privatbesitz befindliche Waffen und Waffenteile gespeichert gewesen und damit knapp 48.000 mehr als noch ein Jahr zuvor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17961) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17365) hervor. Danach waren am 31. Januar 2019 noch 5.400.329 Waffen und Waffenteile, die sich in Deutschland in Privatbesitz befinden, im NWR gespeichert.

  • Sexueller Missbrauch von Kindern
    (hib/MWO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt (19/18019). Das Gesetz soll die zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte Führungszeugnis ermöglichen. Wie es in dem Entwurf heißt, wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 16. Juli 2009 das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Dessen Ziel sei es, den betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen. Dieses Ziel werde wegen der Aufnahmefristen und Tilgungsfristen des BZRG nicht im erforderlichen Umfang erreicht. Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Regelung vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird. Parallel hierzu sollen diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen werden. Dies bewirke, heißt es in dem Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Mit dieser Änderung solle erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden kann.

  • Ausbildung der Bundespolizei
    (hib/STO) Die Bedeutung des Themas "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" in der Ausbildung der Bundespolizei ist ein Aspekt der Antwort der Bundesregierung (19/18032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17462). Danach kommt der Thematik "Radikalisierung, Menschenrechte, Diskriminierung von Minderheiten" in der Ausbildung der Bundespolizei eine hohe Bedeutung zu. Die "rechtlich einwandfreie und verhältnismäßige Anwendung von präventiven und repressiven Befugnissen auf Basis des Bundespolizeigesetzes (BPolG) und weiterer Gesetze" sei wesentlicher Bestandteil in allen Ausbildungsgängen der Bundespolizeiakademie, schreibt die Bundesregierung weiter. Ihren Angaben zufolge ist es am Fachbereich Bundespolizei in Lübeck "Ziel, den zukünftigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten während ihrer Ausbildung eine Grundbefähigung zur eigenständigen und rechtlich einwandfreien Handlungsweise zu vermitteln". Im Rahmen von rechtlichen, taktischen und weiteren Unterrichtungen werde auch die diskriminierungsfreie Durchführung von polizeilichen Befugnissen thematisiert. In diesem Zusammenhang würden die Studierenden in Bezug auf denkbare Diskriminierungsgefahren sensibilisiert. Die entsprechenden Inhalte würden "in bewährter Form mit hohen praktischen Anteilen, zum Teil in Form von Situationstrainings, vermittelt". Hierbei werde auch auf aktuelle Fälle und maßgebende Urteile eingegangen. "Da dieses Themengebiet ein Kernbestandteil der polizeilichen Ausbildung beziehungsweise des polizeilichen Studienganges ist, ist für die Vermittlung der Lehrinhalte grundsätzlich eigenes qualifiziertes Lehrpersonal eingesetzt", heißt es in der Vorlage. Um die Sichtweise von Adressaten beziehungsweise Betroffenen polizeilicher Maßnahmen aufzunehmen, würden "externe Referenten oder Gesprächspartner weniger in Form der eigenverantwortlichen Durchführung von Fachvorträgen oder Lehrveranstaltungen, sondern an geeigneter Stelle begleitend eingebunden".

  • Opferversorgung nach Anschlägen
    (hib/STO) Die Vorbereitung von Krankenhäusern der Bundeswehr auf die Versorgung von Opfern nach Terroranschlägen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17031). Danach hat das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages der Bundeswehrkrankenhäuser unter anderem auch nach Terroranschlägen ein "Konzept Sicherheit in Bundeswehr(zentral)krankenhäusern" entwickelt. Der erste Teil des Konzeptes sei bereits erlassen und umgesetzt; der zweite Teil werde voraussichtlich noch in diesem Jahr umgesetzt, heißt es in der Antwort weiter. Dazu seien die "krankenhausspezifischen Sicherheitsrisiken, gefährdete Bereiche und sicherheitsempfindliche Prozesse identifiziert, mit Blick auf mögliche Schadenslagen bewertet und im Kontext der besonderen Rahmenbedingungen analysiert" worden. Das Konzept sieht, den Angaben zufolge, verschiedene Maßnahmen zur Vorbereitung auf Terroranschläge beziehungsweise auch für die Versorgung von Opfern nach Terroranschlägen vor. Krankenhauseinsatzpläne in Bundeswehrkrankenhäusern bereiteten deren Mitarbeiter systematisch darauf vor, in Krisensituationen zielgerichtet handlungsfähig zu sein und im Falle von Großschadensereignissen erweiterte Behandlungskapazitäten bereitzustellen. "Notfall- und Einsatzplanung" schließe darüber hinaus auch Maßnahmen ein, "die die internen Strukturen der Einrichtungen (unter anderem Infrastruktur, Haustechnik, EDV) in den Konzepten zur Gefahrenabwehr oder Krisenbewältigung berücksichtigen und dementsprechend anpassen (Erhöhung der Resilienz)".

  • Zahl der Gefährder im Jahr 2019
    (hib/STO) Über die Zahl der im vergangenen Jahr als "Gefährder" eingestuften Personen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17869) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17355). Danach waren 2019 im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität 49 Personen als Gefährder eingestuft und im Phänomenbereich der politisch links motivierten Kriminalität fünf Personen, während dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie" 677 Gefährder zugeordnet wurden und dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie" 18. "Nicht zuzuordnen" war den Angaben zufolge 2019 im Bereich der politisch motivierten Kriminalität eine als Gefährder eingestufte Person.

  • Jugend fühlt sich gesund
    (hib/PK) Studien zeigen, dass ein Großteil der jungen Leute in Deutschland gesund aufwächst. 87 Prozent der Mädchen und 91 Prozent der Jungen im Alter zwischen 11 und 17 Jahren schätzen ihren eigenen Gesundheitszustand als sehr gut oder gut ein, wie es in der Antwort (19/17958) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17385) der FDP-Fraktion heißt. Der subjektive allgemeine Gesundheitszustand habe sich in den vergangenen Jahren weitgehend unabhängig von der sozialen Lage in allen Statusgruppen verbessert. Gesundheitliche Ungleichheiten kämen im Kindes- und Jugendalter weniger stark bei körperlichen Erkrankungen zum Tragen als etwa bei Übergewicht, Entwicklungsverzögerungen oder psychischen Auffälligkeiten, die bei Kindern aus Familien mit niedrigem sozialökonomischem Status häufiger vorkämen. Auch sei das Risiko, von einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) betroffen zu sein, bei Mädchen und Jungen mit niedrigem sozialökonomischem Status deutlich erhöht.

  • Beiträge an UN-Entwicklungsprogramm
    (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 insgesamt 386,52 Millionen Euro an das Weltentwicklungsprogramm (UNDP) der Vereinten Nationen gezahlt. Dies ist ein Rückgang um 33,44 Millionen Euro im Vergleich zu 2018, wie der Antwort (19/17954) auf eine Kleine Anfrage (19/17270) der AfD-Fraktion zu entnehmen ist. Welche Projekte mit welchen Mitteln aus den Beiträgen der Bundesregierung finanziert wurden, führt diese in einer umfangreichen Anlage aus.

  • Allianz für Entwicklung und Klima
    (hib/JOH) Für den Aufbau der Allianz für Entwicklung und Klima steht nach Angaben der Bundesregierung für die Laufzeit von März 2019 bis Februar 2021 ein Gesamtvolumen von vier Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert werde dieses Budget aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), schreibt sie in der Antwort (19/17765) auf eine Kleine Anfrage (19/17312) der AfD-Fraktion. Nach Ende der Projektlaufzeit sei geplant, die Allianz in eine Stiftung zu überführen, heißt es darin weiter. Mit Verweis auf den bisherigen Rücklauf von etwa 50 Prozent der Unterstützer im Rahmen einer Abfrage erklärt die Bundesregierung, die Teilnehmer beabsichtigten, im Jahr 2019 zirka 2,5 Millionen Tonnen CO2 in Entwicklungs- und Schwellenländern zu kompensieren. Die Allianz für Entwicklung und Klima ist laut BMZ eine "MultiAkteurs-Plattform" zur Förderung der freiwilligen Kompensation von Kohlenstoffdioxid. Sie soll die Unterstützer mit den Anbietern von Kompensationsprojekten zusammenbringen.

  • Dezentraler Aufbau des Islam
    (hib/STO) Der Islam ist laut Bundesregierung generell "dezentraler aufgebaut als etwa vergleichbare monotheistische Weltreligionen". Auch kennt er traditionell weniger hierarchische Institutionen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17758) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17313) darlegt.  Darin erkundigte sich die Fraktion danach, inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse hat, ob in der Bundesrepublik "von ansässigen jungen Muslimen oder Personen mit Migrationshintergrund ein religiöser Führer gefordert wird". Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat sie "keine Erkenntnisse, dass von den genannten Personengruppen ein ,religiöser Führer' gefordert wird". Zugleich weist sie darauf hin, "dass die genannten Personengruppen äußerst heterogen sind".

  • Finanzierung der AlphaDekade
    (hib/ROL) Für die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) hat die Bundesregierung zwischen 2016 und 2019 insgesamt 86,75 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17956) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor(19/17379). Darunter falle die arbeitsplatzorientierte Grundbildung mit 25,13 Millionen Euro, die Alpha-Kampagne mit 17,77 Millionen Euro, das Projekt Lebenswelt mit 5,98 Millionen Euro und Forschungsprojekte mit 3,91 Millionen, hinzu kämen weitere Projekte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die AlphaDekade den Angaben zufolge im Rahmen verschiedener Förderschwerpunkte. Dies seien vor allem Projekte, die auf die Entwicklung und Erprobung und den Praxistransfer innovativer Modelle im Bereich der arbeitsplatzorientierten beziehungsweise lebensweltlich orientieren Alphabetisierung und Grundbildung ausgerichtet seien. Die AlphaDekade soll laut Antwort die geringe Literalität in Deutschland bekämpfen. Laut der Studie "LEO 2018 - Leben mit geringer Literalität" der Universität Hamburg gebe es immer noch 6,2 Millionen Menschen in Deutschland, die nur gering literalisiert sind.

  • Organisation der AlphaDekade
    (hib/ROL) Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz (KMK) wird entsprechend des Grundsatzpapiers von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/17955) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17377). Die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sei die Richtschnur für die Zusammenarbeit. Bund und Länder würden in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen geeignete Maßnahmen und Initiativen ergreifen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden im "Arbeitskreis Weiterbildung" und in der "Ad hoc AG Alphabetisierung und Grundbildung" der Kultusministerkonferenz Themen behandelt, die für die Länder im Rahmen der AlphaDekade entsprechend der föderalen Kompetenzverteilung relevant sind. Die Länder berichteten im Kuratorium der AlphaDekade ihr Vorgehen im Rahmen der AlphaDekade. Die beiden KMK-Gremien tagten in der Regel zweimal im Jahr.

  • Unterstützungsleistungen der Bundespolizei
    (hib/STO) Die Bundesländer haben im Jahr 2018 für Unterstützungsleistungen der Bundespolizei insgesamt rund vier Millionen Euro erstattet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17877) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17373) hervor. Danach zahlten die Länder im Jahr 2015 für Unterstützungsleistungen der Bundespolizei rund 5,2 Millionen Euro, im Folgejahr rund 2,1 Millionen Euro und im Jahr 2017 rund 1,5 Millionen Euro.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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