04.09.2019

Präventionspolitik (52)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Politisch rechts motivierte Straftaten
    (hib/STO) In Deutschland sind im Juni dieses Jahres 35 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/12378) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12113) hervor. Danach wurden für Juni 2019 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 875 solcher Straftaten gemeldet, darunter 41 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 504. Zwei Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

  • Ermittlungen in der Reichsbürgerszene

    (hib/mwo) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittelt gegen neun Beschuldigte aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Thüringen, die im Verdacht stehen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/12544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12162) hervor. Im Zuge der Ermittlungen habe sich der Verdacht auf weitere Straftaten wie Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen ergeben. Insoweit habe der GBA die Verfahren an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Hintergrund der Anfrage zu den Details der Ermittlungen sind den Fragestellern zufolge von der Bundesanwaltschaft im April 2018 veranlasste Durchsuchungen bei acht Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung sowie Medienberichte, wonach die Personen planten Waffendepots anzulegen, um damit eine Partisanenarmee aufzubauen. Wie es weiter in der Antwort heißt, erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft zu personenbezogenen Daten von Gefährdern und relevanten Personen. Auskünfte zu diesem Personenkreis könnten die präventive Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gefährden. Über weitere von den Abgeordneten erfragte Details zu den Beschuldigten könne im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen noch keine Auskunft erteilt werden. Das Vorliegen konkreter Anschlagsvorbereitungen sei Gegenstand der Prüfung des noch laufenden Ermittlungsverfahrens. Listen mit Namen von Personen seien während der bisherigen Ermittlungen nicht aufgefunden worden. Den Angaben der Bundesregierung zufolge führt der GBA derzeit keine weiteren Verfahren wegen des Verdachts des Bestehens rechtsterroristischer Vereinigungen, die der sogenannten Reichsbürgerszene zuzurechnen sind. Der Bundesregierung lägen Erkenntnisse zu vier weiteren Fällen im Sinne der Anfrage vor. Es handele sich hierbei um Fälle aus den Phänomenbereichen Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- und PMK -nicht zuzuordnen-. Dazu liefen Ermittlungsverfahren in den Ländern, zu denen die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes keine näheren Angaben machen könne.

  • Zahl der Funkzellenauswertungen 
    (hib/STO)Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr 2019 laut Bundesregierung in 71 Fällen Funkzellenauswertungen vorgenommen. Ferner wurden in 21 Fällen durch den Zoll Funkzellenauswertungen durchgeführt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/12465) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11706) weiter hervorgeht. Durch das Bundeskriminalamt wurde danach im genannten Zeitraum "in keinem abgeschlossenen strafprozessualen Verfahren oder Gefahrenabwehrvorgang Gebrauch von der Funkzellenauswertung gemacht".

  • Straftaten nach dem Völkerstrtafgesetzbuch
    (hib/mwo) Bei der Bundesanwaltschaft befassen sich zwei Referate ausschließlich mit Verfahren, deren Schwerpunkt im Bereich der Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) liegt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11480). Von 2017 bis heute seien 105 Ermittlungsverfahren mit Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet worden. Einer Auflistung der Verfahren nach Tatvorwürfen und Ländern fügt die Bundesregierung einen Überblick über den Stand dieser Verfahren an. Weiter heißt es in der Antwort, die zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden stünden mit der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in einem ständigen Austausch. Die Bundesregierung unterstütze den IStGH bei seinen Ermittlungen durch die Leistung von Rechtshilfe. Eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof im Kontext von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Syrien habe die Bundesregierung nicht erwogen. Fragen zur personellen Ausstattung der Generalbundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts für die Strafverfolgung von Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch könnten nicht offen beantwortet werden, da sie geheimhaltungsbedürftig seien. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, haben Opfer von Gewalttaten - hierzu gehörten auch Opfer von internationalen Verbrechen, einschließlich Kinder und Opfer geschlechtsbezogener Gewalt - bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Darüber hinaus gebe es zahlreiche Opferhilfeeinrichtungen, die viele Unterstützungsmöglichkeiten anböten. Für die Bundesregierung sei es ein wesentliches Anliegen, Opfer von Straftaten zu unterstützen. Deshalb gebe das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterschiedliche Informationsbroschüren heraus, um Opfer von Straftaten über ihre Rechte aufzuklären.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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