24.04.2022

Österreichische Studie zeigt hohe Zufriedenheit der Opfer beim Tatausgleich

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Tatausgleich ist die außergerichtliche Regelung eines Konfliktes meist nach Delikten wie Körperverletzung oder gefährliche Drohung. Diese Art der Diversion wird von Konfliktregler:innen durchgeführt, wenn von Staatsanwaltschaft oder Gericht ein Tatausgleich beauftragt wurde. Sowohl Beschuldigte als auch Opfer müssen zustimmen, damit es zu einem Tatausgleich kommt. Der Verein NEUSTART, der österreichweit den Tatausgleich durchführt, hat das Institut für Konfliktforschung (IKF) beauftragt, die Zufriedenheit von Opfern mit dem Tatausgleich zu erheben.

Mehr als drei Viertel der Opfer waren mit dem Tatausgleich zufrieden. In rund 60 Prozent der untersuchten Fälle kam es während der Konfliktregelung auch zu einer von Sozialarbeiter:innen begleiteten persönlichen Aussprache zwischen Beschuldigten und Opfern.

Pro Jahr führt NEUSTART rund 5.000 Konfliktregelungen durch. Bei Erwachsenen wird in 70 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen Beschuldigten und Opfern erzielt; bei Jugendlichen liegt die Erfolgsquote bei mehr als 85 Prozent. Zu einem erfolgreichen Tatausgleich gehören neben der Schadenswiedergutmachung, die Verantwortungsübernahme durch den Beschuldigten, eine Entschuldigung sowie Vereinbarungen, um künftige Vorfälle zu vermeiden.

Über NEUSTART
Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 1.663 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu den größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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