23.12.2023

Institut für Menschenrechte legt aktuellen Bericht vor

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(hib/CHE) Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass die Bundesregierung bisher kaum Schritte unternommen habe, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur reformieren. In seiner Unterrichtung (20/9650) an den Bundestag zur Lage der Menschenrechte in Deutschland verweist das Institut darauf, dass die Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet habe, den Diskriminierungsschutz des AGG weiterzuentwickeln, bisher aber kaum Bestrebungen des dafür zuständigen Bundesjustizministeriums erkennbar seien.

Unter anderem zum Schutz von Menschen mit Behinderungen schreibt das Institut: „Aus den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ergibt sich zwingend, dass alle Menschen mit Behinderungen sowohl im Arbeitsleben als auch bei Alltagsgeschäften Anspruch auf Barrierefreiheit haben. Dieses Recht im AGG zu verankern, würde Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung ermöglichen, wenn ihr Arbeitsplatz oder der Zugang zu Waren und Dienstleistungen nicht barrierefrei ist.“ Würden keine angemessenen Vorkehrungen getroffen oder die Barrierefreiheit nicht sichergestellt, müsse dies analog zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch im AGG als Diskriminierung definiert werden, um einen umfassenden und einheitlichen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten.

Darüber hinaus brauche es wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionsmöglichkeiten bei einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Nur so könnten die in der UN-BRK festgeschriebenen staatlichen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Gewährleistung von angemessenen Vorkehrungen auf Bundes- und Landesebene in der Praxis sichergestellt werden, heißt es in der Unterrichtung weiter. Darin geht es neben der Lage von Menschen mit Behinderungen unter anderem auch um die Risiken rassischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, um Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, um die politischen Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen und um die Versammlungsfreiheit.

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