22.07.2023

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht vor

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(hib/SAS) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat seinen Jahresbericht 2022 vorgelegt. Wie aus dem als Unterrichtung (20/7780) erhältlichen Bericht hervorgeht, hat das Institut im Jahr 2022 vorrangig drei Themen bearbeitet, die es in seiner Strategieplanung bereits für die Jahre 2019 bis 2023 festgelegt hatte: das Eintreten für die Gleichheit aller Menschen und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die menschenrechtliche Gestaltung des Wandels der Lebensgrundlagen sowie die Stärkung des Rechtsstaats und der Schutz zivilgesellschaftlicher Freiräume. 

Als große Herausforderungen im Bereich Gleichstellung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts nennt das DIMR zunächst einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Diese sei einer der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. In der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats, die im Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe sich Deutschland unter anderem verpflichtet, Beratung und Schutz der Betroffenen zu stärken und die Bevölkerung, insbesondere Jungen und Männer, zu sensibilisieren sowie Straftaten wirksam zu verfolgen. Mit der Einrichtung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt im Institut sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Konvention getan, heißt es im Bericht. Im November 2022 habe die Stelle ihre Arbeit aufgenommen. 

Eine weitere Herausforderung sieht das DIMR in der Erkennung und konsequenten Verfolgung rassistischer Straftaten in Deutschland. Dafür brauche es eine „verstärkte Beschäftigung“ mit dem Thema in Polizei und Justiz sowie strukturelle Veränderungen im Behördenalltag, schreiben die Menschenrechtsexperten mit Verweis auf ein Modellprojekt des DIMR. Gemeinsam mit Justizverwaltungen und Akteuren aus der Praxis seien Handlungsempfehlungen dafür erarbeitet worden.

Hinsichtlich der menschenrechtlichen Gestaltung der Lebensgrundlagen bemängelt das DIMR, dass mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland weiterhin auf Förderschulen gehen, obwohl gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zusammen lernen sollten. Hier empfiehlt das Institut mit einer Schulreform die Bundeszuständigkeit für inklusive Bildung zu stärken. Es brauche eine Gesamtstrategie und eine engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, so die Forderung des DIMR.

Im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaat drängen die Menschenrechtsexperten insbesondere auf eine menschenrechtskonforme Reform des europäischen Asylsystems. Das Institut fordert den Ausbau von sicheren Zugangswegen in die EU und einen solidarischen Verteilmechanismus, der die Aufnahme von Schutzsuchenden verbindlich regelt. 

Der Bericht enthält zudem eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des DIMR: Danach hatte das Institut 2022 Einnahmen von rund 6,9 Millionen Euro, davon kamen rund 3,7 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes; rund 2,2 Millionen Euro waren Einnahmen aus Drittmittelprojekten des Bundes, rund 855.000 Euro vermischte Einnahmen. Rund 207.000 Euro stammten aus Drittmittelprojekten der Länder.

Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (rund 1,1 Millionen Euro), „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (rund 792.000 Euro) sowie die „Abteilung Menschenrechtepolitik Inland/Europa (rund 587.000 Euro).

Für die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 502.000 Euro getätigt, für Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention rund 259.000 Euro. Die Aufträge Dritter und Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention schlugen mit rund 434.000 Millionen Euro zu Buche.

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