02.12.2023

Stärkung des zivilen Bevölkerungsschutzes

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(hib/HAU) Für den Petitionsausschuss ist die Stärkung des zivilen Bevölkerungsschutzes nach eigener Aussage „ein sehr wichtiges Anliegen“. Das geht aus der Begründung zu einer Beschlussempfehlung an den Bundestag hervor, die der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedet hat. Mit breiter Mehrheit stimmten die Abgeordneten dafür, eine Petition, in der von der Bundesregierung finanzielle Mittel gefordert werden, um einen flächendeckenden Ausbau von adäquat ausgerüsteten Schutzräumen mit ausreichender Kapazität für die Zivilbevölkerung zu ermöglichen, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) „als Material“ zu überweisen. Lediglich die AfD-Fraktion votierte dagegen und sprach sich für das höhere Überweisungsvotum „zur Erwägung“ aus. 

In der Petition wird darauf verwiesen, dass es laut BMI in Deutschland derzeit nur noch rund 620 öffentlich zugängliche Schutzräume für die Zivilbevölkerung gebe. Seit die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern 2007 die Aufgabe der Schutzräume beschlossen habe, sei nach Angaben der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aktuell faktisch kein Schutzraum in einem nutzbaren Zustand. Das sei unverantwortlich, heißt es in der Eingabe. 

In der zu der Petition erbetenen Stellungnahme habe die Bundesregierung mitgeteilt, „dass sie vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine und der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa ihre Fähigkeiten zur Verteidigung im Rahmen der NATO und zum Schutz der Bevölkerung verstärkt“, schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Neben der militärischen werde auch die zivile Verteidigung und dabei insbesondere die Fähigkeiten des Zivilschutzes gestärkt, heißte es in der Vorlage. Vor diesem Hintergrund beabsichtige die Bundesregierung unter anderem die Fachbehörden im Geschäftsbereich des BMI, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), für ihre Zivilschutzaufgaben zu stärken und die Fähigkeiten und Vorkehrungen des Zivilschutzes in Deutschland insgesamt auszubauen. 

Geprüft werde zudem das aktuelle Rückbaukonzept für Schutzräume. Die Rückabwicklung der noch vorhandenen Schutzräume sei zunächst bis auf weiteres ausgesetzt worden, heißt es. Der Bund führe derzeit gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine Bestandsaufnahme der verbliebenen öffentlichen Schutzräume in Deutschland durch. Diese Bestandsaufnahme beinhalte umfassende Prüfungsmaßnahmen, bei denen die Funktionsfähigkeit, die Betriebsbereitschaft und die technischen Möglichkeiten der Inbetriebnahme der Schutzräume vertieft und belastbar untersucht würden. Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme werde über das weitere Vorgehen entschieden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Die aktuelle Bedrohungslage sei vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine neu zu bewerten, schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Bundesregierung. Erst auf der Grundlage einer aktuellen Risikoanalyse könne über das weitere Vorgehen im Bereich des Zivilschutzes entschieden werden. Zur Finanzierung dieses zu gegebener Zeit noch zu entscheidenden Vorgehens ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen treffen. 

Unabhängig von der aktuellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der öffentlichen Schutzräume verfüge die Bundesrepublik heute flächendeckend über eine Bausubstanz, „die unter bestimmten Voraussetzungen bereits einen signifikanten Schutz vor dem Einsatz von Kriegswaffen bieten kann“, heißt es in der Vorlage.

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