22.07.2023

PMK-Begriffe „fremdenfeindlich“ und „ausländerfeindlich“

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

(hib/STO) Die unterschiedliche Verwendung der Begriffe „fremdenfeindlich“, „ausländerfeindlich“ und „rassistisch“ als Bezeichnung sogenannter „Themenfelder“ im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7522). Danach werden im Rahmen dieses Meldedienstes politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. 

Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden die jeweiligen Delikte dabei durch die Länder bestimmten Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem „Phänomenbereich“ abgebildet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist laut Vorlage der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, ist zwischen „Oberthemfeldern“ wie „Hasskriminalität“ und „Unterthemenfeldern“ wie beispielsweise „Fremdenfeindlich“, „Rassismus“ oder „Ausländerfeindlich“ zu unterscheiden. Hasskriminalität bezeichnet dabei den Angaben zufolge politisch motivierte Straftaten, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, äußeres Erscheinungsbild begangen werden“.

Ausländerfeindliche, fremdenfeindliche und rassistische Straftaten sind laut Bundesregierung Teilmengen der Hasskriminalität. Das Unterthemenfeld (UTF) „Fremdenfeindlich“ ist danach bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird. Das UTF „Rassismus“ bezieht sich laut Bundesregierung auf Hasskriminalität, die aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers verübt wird, Das UTF „Ausländerfeindlich“ wird der Antwort zufolge bei politisch motivierten Straftaten genannt, „bei denen sich Vorurteile auf eine andere als die deutsche Nationalität beziehen (auch bei einem nichtdeutschen Tatverdächtigen)“.

Rassistische beziehungsweise ausländerfeindliche Straftaten sind somit auch Teilmengen der fremdenfeindlichen Straftaten, wie die Bundesregierung des Weiteren darlegt. Insbesondere die Begriffe „Fremdenfeindlichkeit“ und „Rassismus“ seien im KPMD-PMK seit Jahren etabliert. Diese würden in der Öffentlichkeit nicht immer synonym genutzt. „Aufgrund der klaren Struktur und der abgrenzenden Erläuterungen im KPMD-PMK“ seien Zuordnungen und Vergleiche gleichwohl möglich.

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