09.12.2023

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen

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(hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/9571) liegt der „Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Mit diesem Bericht kommt das BKA seiner Berichtspflicht gemäß Paragraf 88 des Bundeskriminalamtsgesetzes nach. Darin werden bereits beendete Maßnahmen des BKA aus dem Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023 aufgelistet. Dazu zählen unter anderem neben längerfristigen Observationen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sowie zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Endgeräten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
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