23.04.2019

Präventionspolitik (35)

Weitere News
zu dem Thema

  • Projekte im Bereich der Suchtproblematik
    Über vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderte "Modell- und Forschungsprojekte im Bereich der Suchtproblematik" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9162) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8539). Danach werden die Schwerpunkte dieser Projekte durch die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen und politische Schwerpunktsetzungen bestimmt und liegen insbesondere in den Feldern Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum, Reduzierung des Konsums illegaler Drogen sowie der Vermeidung einer Medikamentenabhängigkeit und der Förderung des Nichtrauchens. Die 2012 verabschiedete Nationale Strategie hat laut Bundesregierung als Hauptziele "die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel sowie die Vermeidung drogen- und suchtbedingter Probleme (auch im Bereich der stoffungebundenen Süchte)". Bei den Modell- und Forschungsprojekten werden den Angaben zufolge die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders berücksichtigt. Darüber hinaus würden Vorhaben mit substanzmittelübergreifenden Ansätzen, die auf bestimmte Risikogruppen zielen, gefördert. Die Forschung trägt entscheidend dazu bei, das Wissen um das Ausmaß der Suchtprobleme zu erweitern und innovative Strategien bei Prävention, Therapie und Wiedereingliederung aufzuzeigen. Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesregierung sei sowohl das Bundes- wie das Ressortinteresse, heißt es in der Antwort weiter. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, würden grundsätzlich alle Forschungsprojekte auf Bundesebene innerhalb der Bundesregierung koordiniert. Darüber hinaus werde vor einer Förderung das vorhandene Wissen zum Thema geprüft, "damit neue Projekte sinnvoll auf vorhandener Evidenz aufsetzen können".

  • Ku-Klux-Klan-Gruppierung NSK KKK
    Über die Gruppierung "National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland" (NSK KKK) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9169) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8637). Darin schreibt die Bundesregierung, die ihr "vorliegenden Informationen indizieren, dass die NSK KKK derzeit nicht mehr aktiv sind". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, existierten nach ihrer Kenntnis die NSK KKK mindestens seit dem Sommer 2016 und verfügten zuletzt über etwa 40 Mitglieder.

  • Arzneimittel auf Cannabisbasis
    Die Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9181) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8642). Wie die Bundesregierung darin ausführt, verfolgt sie das "gesundheitspolitische Ziel einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Versorgung" von Patienten mit solchen Arzneimitteln. Sie gehe davon aus, dass der Bedarf an Medizinalcannabisblüten in Deutschland "durch das derzeitige und nachfolgende Vergabeverfahren der Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie über Importe gedeckt werden kann, die rechtlich auch weiterhin möglich bleiben". Im Hinblick auf das "sehr dynamische, sich international entwickelnde Marktgeschehen für Medizinalcannabis" bestehe die Möglichkeit, dass die Importmengen weiter ansteigen, heißt es in der Antwort weiter. Auf die importierten Mengen habe das BfArM keinen Einfluss. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen seien die von den Marktteilnehmern beantragten Erlaubnisse und Genehmigungen zu erteilen. Die qualitativen Anforderungen an medizinischen Cannabis werden durch das Arzneimittelrecht und das Apothekenrecht geregelt, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Diese gelten den Angaben zufolge sowohl für den Import von Medizinalcannabis als auch für einen Anbau in Deutschland.

  • Verfassungsschutz beobachtet Hizb Allah
    Die "schiitische Organisation Hizb Allah und die der Organisation zuzurechnenden Anhänger und Vereine" stehen laut Bundesregierung unter Beobachtung des Verfassungsschutzverbundes. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9163) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8577) weiter ausführt, hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr 36 Ermittlungsverfahren und im laufenden Jahr bis zum 31. Januar 2019 ein Ermittlungsverfahren "gegen Personen eingeleitet, bei denen eine Verbindung zur Hizb Allah festgestellt werden konnte".

  • Kriminalisierung von LGBTI-Personen
    Nach Kenntnis der Bundesregierung kann für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in sechs Ländern die Todesstrafe verhängt werden, darunter Iran und Saudi-Arabien, in mindestens zehn Staaten drohen zudem Körperstrafen. Das geht aus der Antwort (19/9077) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/3061), in der die Bundesregierung ihre Kenntnisse zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) weltweit detailliert darstellt. In einer Vielzahl von Ländern vor allem in Asien und Afrika würden auf gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen lange Haftstrafen verhängt. 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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