26.08.2018

Präventionspolitik (10)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Entlastung des Strafvollzugs (hib 566/2018)
    In der vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistik "Strafverfolgung" lässt sich die Anzahl verurteilter Ausländer nach Art der Entscheidung und nach Altersgruppen sowie nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten entnehmen. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/3596) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3305), in der die Möglichkeit der Ausweisung in Deutschland straffällig gewordener Ausländer thematisiert wird. Das Herkunftsland der verurteilten Personen werde nicht erfasst. Zudem lasse sich in der Statistik im Zusammenhang mit der Nationalität einer verurteilten Person keine Dauer einer verhängten Sanktion entnehmen. Wie die Bundesregierung weiter erläutert, erfolgt eine Vollstreckung in Deutschland ausgesprochener Freiheitsstrafen nur nach einer Vollstreckungsübernahme durch einen anderen Staat, nicht jedoch im Falle der Abschiebung. Aus der jährlichen Auslieferungsstatistik des Bundesamtes für Justiz könne nicht entnommen werden, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung an den Heimatstaat des Verurteilten oder an einen anderen Staat gestellt wurde. Auch könne ihr nicht entnommen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Ersuchen um Vollstreckungshilfe erfolgt sind. Der Bundesregierung seien im Bereich der Bundeszuständigkeit nur wenige Fälle bekannt, in denen aufgrund einer Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung von einer weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe abgesehen wurde. Aus der Zuständigkeit der Länder seien keine Zahlen bekannt. Daher gebe es auch keine Schlussfolgerungen. Aus der Sicht der Fragesteller erscheint es fraglich, weshalb ein verurteilter Ausländer eine Haftstrafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen sollte, wenn er absehbar in sein Heimatland zurückkehren muss und gegebenenfalls abgeschoben wird.

  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes (hib 603/2018)
    An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Regierungsangaben im Jahr 2016 3.740 Beratungsanfragen herangetragen worden, wovon sich 2.230 Anfragen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen. Im Jahr 2017 habe es 3.773 Beratungsanfragen gegeben, wovon sich 2.763 Fälle auf das AGG bezogen hätten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3719) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3503) hervor. Die Beratung habe in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG umfasst, heißt es in der Antwort.

  • Geldwäsche bis 100 Milliarden Euro (hib 610/2018)
    Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland soll sich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro jährlich belaufen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3586) unter Berufung auf Studien. Zur Aufgliederung nach Sektoren, Branchen und Jahren würden keine Informationen vorliegen, so die Regierung.

  • Daten von Wachschützern (hib 609/2018)
    Die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal sollen künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register gespeichert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/3829). Er ermögliche das Umsetzen von Anforderungen an das Register, die in einer Gesetzesänderung von 2016 formuliert worden seien, heißt es darin. Insgesamt sollen mit dem Gesetz nicht nur maßgebliche Prozesse digitalisiert werden, sondern auch durch die Bündelung und Neustrukturierung Vorschriften vereinfacht werden und Regelungen leichter und unkomplizierter nachvollziehbar. Weil außerdem klar bundesweit geregelt ist, wer per Definition zum "Wachpersonal" gehört und wer für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen zuständig ist, rechnet die Bundesregierung zudem mit Kosteneinsparungen. Mehrfachüberprüfungen würden nun überflüssig.

  • Regierung will Medienkompetenz stärken (hib 595/2018)
    Von der Bundesregierung gestartete Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz werden in einer Anlage zur Antwort (19/3649) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3226) aufgeführt. In der Antwort macht die Bundesregierung zudem deutlich, sie verstehe Medienkompetenz und digitale Kompetenzen als "Schlüsselkompetenzen in unserer digitalen Gesellschaft", die entscheidend für erfolgreiche Arbeits- und Bildungsbiographien sowie eine souveräne und verantwortungsvolle Nutzung digitaler Instrumente seien. Voraussetzung für eine souveräne Teilhabe an der digitalisierten Gesellschaft sei ein Wissen über die Funktionsweise des Netzes sowie digitaler Medien und Kenntnisse zum Schutz der eigenen Daten. Darüber hinaus sei die Kompetenz zur Reflexion über die Wirkungsweise und Auswirkungen digitaler Technologien zentral.

  • "Ausweitung polizeilicher Befugnisse in Deutschland und Europa"
    Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

  • Organisierte Kriminalität im Finanzsektor (hib 589/2018)
    Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Einflussnahme der Organisierten Kriminalität (OK) im Finanzsektor. Das schreibt das Justizministerium in der Antwort (19/3716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3505). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, in welchem Ausmaß nach Auffassung der Bundesregierung ein Risiko in Deutschland besteht, dass inkriminierte Gelder der OK für Investitionen in Finanzinstitute genutzt werden. Darüber lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort. Weiter gibt die Bundesregierung einen Überblick über die seit 2008 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGA) eingeleiteten Verfahren und Verurteilungen nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen). Erkenntnisse darüber, ob sich diese Straftaten auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bezogen oder ob Bezüge zur italienischen Mafia vorlagen, habe die Bundesregierung nicht.

  • Personal bei Jugendämter fast verdoppelt (hib 551/2018)
    Die Kommunen haben haben ihr Personal im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter (ASD) zwischen 2006 und 2016 fast verdoppelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2642) mit. So sei die Zahl der Vollzeitäquivalente von 7.585 auf 13.966 gestiegen. Dieser Ausbau sei auf die wachsenden Aufgaben der Jugendämter, unter anderem aufgrund steigender Fallzahlen bei Hilfen zur Erziehung, zurückzuführen.

  • Keine Zahlen über Mobbing an Schulen (hib 588/2018)
    Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse, wie viele Schüler in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren von Mobbing und Gewalt betroffen waren. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/3468) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3229) mit. Dies läge in der Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen. Aktuelle Studien wie die Forsa-Erhebung aus dem Jahr 2016 unter 1.200 Schulleitungen an allgemeinbildenden Schulen hätten gezeigt, dass es an jeder zweiten Schule direkte psychische Gewalt gegen Lehrer und an jeder vierten Schule körperliche Gewalt gegen Lehrer sowie Cybermobbing gebe.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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