21.06.2018

Präventionspolitik (7)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Europarat (CoE):

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

 

  • Zusammenarbeit mit Influencern (hib 378/2018)Das Bundesfamilienministerium hat keine dauerhaften vertraglichen Vereinbarungen oder Kooperationen mit Influencern geschlossen und verfügt dafür auch über kein festes Budget. Im Rahmen einzelner Kampagnen sind Kooperationen mit Influencern jedoch möglich, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2418) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/2118) mit. In den vergangenen drei Jahren habe das Familienministerium 2018 einmal mit der Influencerin Lisa Sophie Laurent für eine Kampagne auf Youtube und Instagram zu den Themen Schwangerschaftsberatung und vertrauliche Geburt kooperiert. Das Familienministerium selbst betreibt nach eigenen Angaben einen Twitter- und einen Youtube-Kanal, eine Facebook-, Instagram- und Flickr-Seite. Für die Betreuung sei das Referat Öffentlichkeitsarbeit zuständig, für den Bereich Social Media seien zwei Vollzeitstellen besetzt.

  • Kenntnisse über kriminelle Clans (hib 400/2018)
    Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den "gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans" in Deutschland vor. Dies geht aus ihrer Antwort (19/2457) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel "Personeller Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland" (19/2190) hervor. Wie die Bundesregierung darin ausführt, erfolgt beim Bundeskriminalamt "keine Erfassung der betreffenden Personengruppen nach ethnischem und/oder religiösem Hintergrund". Zu berücksichtigen sei, "dass Familienclans (Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen) nicht per se kriminell sind, sondern lediglich Teile der Familien strafrechtlich in Erscheinung treten beziehungsweise getreten sind".

  • Zahl antisemitischer Straftaten (hib 363/2018)
    Im ersten Quartal 2018 sind in Deutschland nach vorläufigen Zahlen 165 politisch motivierte Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet worden, darunter drei Gewalttaten. Drei Menschen wurde infolge solcher Straftaten im genannten Zeitraum verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/2336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2047) hervorgeht. Danach entfielen zwei Gewalttaten und 147 sonstige Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität sowie eine "sonstige Straftat" auf die politisch links motivierte Kriminalität. Eine Gewalttat und drei sonstige Straftaten wurden dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie" zugerechnet und drei "sonstige Straftaten" dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie". Acht weitere "sonstige Straftaten" wurde im Bereich "politisch motivierte Kriminalität - Nicht zuzuordnen" registriert. Zu den erfassten 165 Straftaten wurden den Angaben zufolge insgesamt 64 Tatverdächtige ermittelt. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, gab es weder eine Festnahme noch wurde ein Haftbefehl erlassen.

  • Anschläge auf Asylunterkünfte (hib 357/2018)
    Bei Anschlägen gegen Asylunterkünfte in den Jahren 2016 und 2017 genutzte Tatmittel sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1964). Danach sind für diesen Zeitraum im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen je ein Fall gemeldet, bei dem ein Gegenstand mit militärischem Sprengstoff beziehungsweise ein sogenanntes Selbstlaborat gegen eine Asylunterkunft verwendet wurde: Ferner sind in dem Tatmittelmeldedienst für die genannten Jahre laut Vorlage vier Fälle gemeldet, bei denen zweifelsfrei zugelassene pyrotechnische Gegenstände verwendet wurden, und zehn Fälle, bei denen unbekannte pyrotechnische Gegenstände verwendet wurden. In drei in dem Tatmittelmeldedienst mitgeteilten Fällen konnten von den ermittelnden Dienststellen keine Informationen bezüglich des verwendeten Sprengstoffes gegeben werden.

  • Islamfeindliche Straftaten (hib 357/2018)
    Um islamfeindliche Straftaten im ersten Quartal dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1564). Danach wurden dem Bundeskriminalamt im ersten Quartal 2018 mit Stand vom 26. April insgesamt 157 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im genannten Zeitraum insgesamt 15 Personen bei Delikten mit dem Unterthema "Islamfeindlich" als verletzt gemeldet, davon 14 bei politisch rechts motivierten Delikten und eine bei einem Delikt, das dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" zugeordnet wurde. Die genannten Zahlen haben den Angaben zufolge "vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/ Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen".

  • Politisch motivierte Gewalttaten (hib 400/2018)
    Über die Zahl politisch motivierter Gewaltdelikte seit dem Jahr 2001 informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2456) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2188). Danach sank die Zahl solcher Delikte von knapp 2.400 im Jahr 2001 auf 1.800 im Jahr 2004 und lag dann vier Jahre hintereinander mit Schwankungen bei etwa 2.500, um danach auf mehr als 3.000 im Jahr 2009 zu steigen. In den Folgejahren pendelte sie den Angaben zufolge zwischen knapp 2.500 im Jahr 2012 und knapp 3.400 im Jahr 2014 und lag anschließend bei gut 4.400 im Jahr 2015 und gut 4.300 im Jahr 2016. Im vergangenen Jahr betrug die Summe der politisch motivierten Gewaltdelikte laut Bundesregierung 3.754. Wie die Regierung ausführt, ist die politisch motivierte Gewaltkriminalität "die Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt". Hierunter fallen neben Tötungsdelikten und Körperverletzungen unter anderem Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr sowie Widerstandsdelikte, wie aus der Vorlage hervorgeht.

  • Rechtsextreme Veranstaltungen (hib 401/2018)
    Im ersten Quartal dieses Jahres ist es bundesweit zu 22 Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gekommen, die der Bundesregierung bekannt geworden sind. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (19/2431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2185) hervor. Die angegebenen Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 20 und 520. Weiterhin registrierten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder den Angaben zufolge im genannten Zeitraum 15 Kundgebungen "gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine überwiegend rechtsextremistische Einflussnahme beziehungsweise Steuerung erkennbar war". Hier bewegten sich die angegebenen Teilnehmerzahlen zwischen 40 und 200.

  • Linksextremistisch genutzte Immobilien (hib 411/2018)
    Um "Immobilien der linksextremen Szene in der Bundesrepublik" geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/2462). Wie die Abgeordneten darin ausführen, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2057) auf eine vorherige Kleine Anfrage der Fraktion mit, dass "bundesweit 51 Objekte als linksextremistisch genutzte Immobilien einzustufen" seien, "zu denen offene Informationen vorliegen". Ferner heiße es in der Antwort, dass bei der Erfassung nur Immobilien Berücksichtigung gefunden hätten, "bei denen Linksextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen". Weitere Erfassungskriterien seien "die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Linksextremisten", zitiert die Fraktion aus der Antwort weiter. Wissen will sie unter anderem, welche sonstigen Einrichtungen, die Linksextremisten regelmäßig als Treffpunkt und Veranstaltungsort nutzen, es in Deutschland über die in der Antwort der Bundesregierung genannten hinaus gibt.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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