Städtenetzwerk Kriminalprävention – Querschnittsaufgabe facettenreicher Handlungsfelder

Detlev Schürmann
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Um Kriminalität und Gewalt effektiver zu bekämpfen, vereinbarten 2001 zehn vergleichbare deutsche Städte ihre Zusammenarbeit im „Städtenetzwerk für Sicherheit, Toleranz und Gewaltlosigkeit“. Zu diesem Zweck wurde bei der Stiftung „Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)“ eine elektronische Kommunikationsplattform eingerichtet und die weitere Zusammenarbeit koordiniert.
Mittlerweile arbeiten über 20 Partner im "Städtenetzwerk Kriminalprävention" zusammen. Unter jährlich wechselnder Geschäftsführung werden regelmäßige Treffen mit thematischen Schwerpunkten organisiert. Die Partner stellen eigene Projekte vor und diskutieren Präventionsansätze. Vertreter aus Praxis und Wissenschaft referieren zu ausgewählten Themen. Aktuelle Fragestellungen werden im unmittelbaren E-Mail-Austausch ohne administrative Hemmnisse erörtert.
Mit Unterstützung der Präventionspraktiker vom „Städtenetzwerk Kriminalprävention“ wurde 2005 vom DFK der Leitfaden „Impulse für das Kommunale Präventionsmanagement“ herausgegeben, der 2012 aktualisiert und neu aufgelegt wurde.
Prävention im Kontext von Zuwanderung war in Form eines Jahresrückblicks aus Sicht der Netzwerkpartner auf dem Jahrestreffen 2016 erstmals Thema.
Um das Angebot an praktischen Hilfestellungen zur Umsetzung kriminalpräventiver Projekte zu erweitern ist beabsichtigt, die Infobox zu aktualisieren und zusätzlich eine Toolbox einzurichten.
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/3760

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.