Strafrecht in Zeiten des demografischen Wandels - Bedarf es eines "Altersstrafrechts"?

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen

Die demografische Entwicklung mit der deutlich zunehmenden Alterung der Bevölkerung stellt in Deutschland nicht nur die Gesellschaft und das Staatswesen vor neue Herausforderungen, sondern auch das Recht. Während erste Überlegungen insbesondere im Sozial- und teilweise auch im Familienrecht begonnen haben, werden die Auswirkungen auf das Strafrecht noch zurückhaltend diskutiert. Allerdings gibt es schon erste staatsanwaltschaftliche Sonderdezernate für Delikte von und gegen ältere Menschen, und der Strafvollzug richtet sich mit besonderen Anstalten auf ältere Insassen ein. Zudem werden erste Blicke auf die Themen "Gewalt in Pflegebeziehungen" - sowohl in Institutionen als auch im häuslichen Bereich - und "Besondere Vermögensstraftaten gegen ältere Personen" (Enkeltrick) gerichtet.
Mit dem Beitrag wird der Versuch unternommen, das Strafrecht daraufhin zu untersuchen, ob es den Anforderungen entspricht, älteren Menschen in ihrer Betroffenheit als Opfer wie auch als Täter gerecht zu werden. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei präventive Überlegungen. Dabei sind das Strafverfahren in seiner Dynamik und das materielle Recht in den Blick zu nehmen. Begonnen werden soll mit einem kriminologischen Blick auf das Phänomen. Am Ende wird die Frage, ob es derzeit eines spezifischen "Altersstrafrechts" bedarf, mit den vorläufigen Ergebnissen dieser Teilbetrachtungen beantwortet werden.
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