Der Opferschutzbeauftragte als Präventionshelfer
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Der Opferschutz ist in der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion fest etabliert. Drei Opferschutzreformgesetze und weitere Artikelgesetze haben den Opferschutz in den letzten Jahrzehnten in der Strafprozessordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Strafgesetzbuch festgeschrieben.
Daneben haben die Opferhilfsvereine und nicht zuletzt der WEISSE RING ihre Bemühungen zur Implementierung eines effektiven Opferschutzes deutlich verstärkt.
Die aktuellste Diskussionslinie zur Verstärkung des Opferschutzes ist die Einrichtung von Opferschutzbeauftragten in Bund und Ländern. Diese Idee soll anhand der Einrichtung eines hessischen Opferschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen und für diese nahestehenden Personen und Zeugen vorgesehen ist, nachgezeichnet werden.
Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die präventive Ausrichtung dieses Konzeptes zu richten sein.
Daneben haben die Opferhilfsvereine und nicht zuletzt der WEISSE RING ihre Bemühungen zur Implementierung eines effektiven Opferschutzes deutlich verstärkt.
Die aktuellste Diskussionslinie zur Verstärkung des Opferschutzes ist die Einrichtung von Opferschutzbeauftragten in Bund und Ländern. Diese Idee soll anhand der Einrichtung eines hessischen Opferschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen und für diese nahestehenden Personen und Zeugen vorgesehen ist, nachgezeichnet werden.
Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die präventive Ausrichtung dieses Konzeptes zu richten sein.
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