Neues im JGG – Herausforderung nicht nur für die Jugendhilfe

Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren führt zu einer Reform des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Auch wenn auf den ersten Blick die – durchaus zahlreichen – neuen Regelungen sich auf das Verfahrensrecht beziehen und zunächst eher juristisches Interesse wecken, sind sie auf den zweiten Blick für alle Beteiligten des Jugendstrafverfahrens (Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei, Verteidigung) folgenreich, insbesondere auch für die Jugendlichen selbst.
Im JGG bzw. der StPO sind die Fälle notwendiger Verteidigung nun erheblich ausgeweitet und der „Rechtsanwalt der ersten Stunde“ wird eingeführt, die Aufgaben und Verpflichtungen der Jugendhilfe im Strafverfahren werden ausgeweitet, die Informationspflichten gegenüber den Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten konkretisiert und erweitert, die audiovisuelle Vernehmung normiert und vieles andere mehr.
Wie können die neuen Regelungen von den verschiedenen Verfahrensbeteiligten umgesetzt werden? Welche intendierten, aber auch nicht intendierten Folgen können eintreten? Welche weiteren Reformen des JGG sind wünschenswert? Neben der Erläuterung der neuen Regelungen werden diese Fragen im Vortrag aufgeworfen und sollen anschließend gemeinsam diskutiert werden.

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