Kooperation an der Schnittstelle von Jugendstrafrecht und Jugendhilfe

Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut
Prof. Dr. Theresia Höynck
Universität Kassel

Kriminalprävention ist vielfach gekennzeichnet durch die Kooperation von unterschiedlichen Institutionen. Dass der Teufel bei der Umsetzung gesetzlicher Zusammenarbeitspostulate im Detail liegt, ist bekannt. Für den Bereich der Praxis des Jugendstrafrechts wurden in zwei getrennten Befragungen Jugendgerichtshilfen/Jugendhilfen im Strafverfahren (Das Jugendgerichtshilfeb@rometer) und Jugendrichter/Jugendstaatanwälte (Das Jugendgerichtsbarometer) zu ihrer Kooperation befragt. Die Ergebnisse geben wichtige Hinweise zur Praxis an der Schnittstelle von JGG und SGB VIII sowie zu Kooperationshindernissen und –bedingungen in diesem Feld.

verwandte Schlüsselbegriffe

Kooperation Jugendgerichtshilfe Jugendstrafrecht Jugendhilfe im Strafverfahren