Einführende Bemerkungen der DPT-Gutachterin zum Schwerpunktthema des 16. Deutschen Präventionstages

Einführende Bemerkungen der DPT-Gutachterin zum Schwerpunktthema des 16. Deutschen Präventionstages „Neue Medienwelten – Herausforderungen für die Kriminalprävention?“

Die neuen – digitalen – Medien sind selbstverständlich geworden und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie dienen der Information, der Entspannung und der Unterhaltung, sie sind wichtige Kommunikationsplattformen. Sie bieten ohne jeden Zweifel viele positive Anwendungsmöglichkeiten und Chancen – allerdings auch problematische Bereiche und Risiken. Das macht sie auch zum Thema und zur Herausforderung für die Kriminalprävention.
Denn zum einen sind die digitalen Medien und hier insbesondere das Internet, keine rechts- und regelungsfreien Räume, zum anderen entsprechen Risiken und Gefahren in den digitalen Medien im Prinzip der aus der „analogen“ Welt bekannten Devianz und Kriminalität. Der Unterschied wird vor allem durch Eigenschaften der digitalen Medien geschaffen wie dem schnellen Zugriff, der raschen Verbreitung, der Anonymität und der dauerhaften Speicherung. Und noch ein Unterschied ist festzuhalten: Über die Risiken der digitalen Welt – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die auch hier im Fokus des Interesses stehen – ist das gesicherte Wissen (noch) geringer als über die „analogen“ Kriminalitätsrisiken. Die Aufgeregtheit der Debatte steht in keinem Verhältnis zu dem, was wir wirklich wissen und präventiv beeinflussen möchten.

Das Gutachten ist die Basis für die „Oldenburger Erklärung des 16. Deutschen Präventionstages“ durch den Deutschen Präventionstag und seine Veranstaltungspartner.

Datei
(Deutsch, PDF)
Film ansehen (YouTube)
(Deutsch, YouTube-Video)
Film ansehen (YouTube)
(English, YouTube-Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1682

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Gutachten DPT-Gutachten