28.10.2019

Zivilgesellschaftlicher Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

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Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, ein Zusammenschluss von 101 Verbänden, hat am 22.10.2019 ihren Bericht „Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zahlreiche Kinderrechte in Deutschland verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern aus.

Eine ausdrückliche Verankerung der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz haben die Vereinten Nationen wiederholt empfohlen. Auch die National Coalition Deutschland ist der Ansicht, dass eine verfassungsrechtliche Absicherung des Kindeswohlvorrangs notwendig ist, damit Rechtsanwender und Rechtsanwenderinnen den Interessen von Kindern und Jugendlichen hinreichend Gewicht verleihen. Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, Schutz, Förderung und Beteiligung, müssen in der deutschen Verfassung verankert werden, damit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Kinderrechten entsteht.

Die Vereinten Nationen haben die Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren verabschiedet. Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert. Seitdem berichtet die Bundesregierung regelmäßig über die Umsetzung der Konvention, zuletzt am 4. April 2019. Die National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 101 Organisationen und Verbänden zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und berichten regelmäßig aus Sicht der Zivilgesellschaft über die Umsetzung der Konvention.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
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