Kindeswohlgefährdung durch Umgang des Kindes mit den Eltern

Rainer Becker
Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.

In § 1684 BGB ist das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern geregelt.
In diesem Zusammenhang sollen Aspekte in den Fokus der Wahrnehmung gerückt werden, die mit dazu beitragen können, Gefahren für das Kindeswohl durch diese Regelung bestmöglich zu verhindern.
So erfolgen in einer Vielzahl von Sorgerechtsstreitigkeiten mehrfache Begutachtungen und Anhörungen des Kindes, die nicht selten zu nachhaltigen Traumatisierungen führen können.
Und in Zusammenhang mit so genannten Wohnungswegweisungen in Fällen häuslicher Gewalt gibt es Hinweise, dass die weggewiesenen Täter § 1684 BGB missbrauchen, um die Wegweisung zu unterlaufen und so Kontakt zum Kind zu erzwingen und mittelbar wieder Kontrolle auszuüben.
§ 1684 BGB bietet aber auch die Möglichkeit, präventiv Einfluss auf problematische Elternteile zu nehmen, indem der Umgang davon abhängig gemacht wird, dass sich der Betroffene therapeutisch helfen lässt.
Diese Möglichkeiten werden bislang noch zu wenig und zu wenig differenziert genutzt.
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