Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pädokriminalität im Internet

Rainer Becker
Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.

Sexueller Kindesmissbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern stellen einen Angriff auf Leib und Leben von Kindern dar. Opfer sexuellen Missbrauchs leiden ihr Leben lang unter den schwer beeinträchtigenden Folgen. Während internationale Gesetze hohe Standards für den Schutz von Kindern gegen den sexuellen Missbrauch zu Grunde legen, scheitert ein adäquater Schutz häufig an nationalen Gesetzen und Rechtsystemen.

Es gibt nach wie vor keine zentrale Datenbank oder ein zentrales Monitoring über statistische Daten sexuellen Kindesmissbrauchs. Internationale Forschungsergebnisse zeigen allerdings, dass sexueller Missbrauch in allen Lebensfeldern von Kindern stattfindet, insbesondere zu Hause, in der Schule, in der Nachbarschaft, in Institutionen überall auf der Welt und in allen sozialen Schichten. Zudem gilt es, für (potenzielle) Opfer bestimmte Hilfsangebote zu erarbeiten und bereits vorhandene auszubauen. Eine Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und Eltern verhindert Kindesmissbrauch.

Die Deutsche Kinderhilfe engagiert sich seit vielen Jahren in dem Bereich der Prävention von Gewalt an Kindern – auch auf europäischer Ebene. Sie stellt die gewonnenen Erkenntnisse, musterhafte Projekte und Initiativen sowohl aus Deutschland als auch dem Ausland vor.
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1651

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Kinderpornographie Kinderschutz