Entlassungtraining - Erziehung zur Selbständigkeit

Susann Reinheckel
Justus-Liebig-Universität Gießen

Entlassungstraining - Erziehung zur Selbstständigkeit

Das Ziel des Jugendstrafvollzugs besteht in der sozialen Integration der Strafgefangenen. Damit dieses Vollzugsziel erreicht werden kann, hat der Jugendstrafvollzug einen Erziehungsauftrag. Dieser Erziehungsauftrag soll u.a. durch die Vorbereitung des jungen Strafgefangenen auf die Entlassung realisiert werden. In der JVA Rockenberg (Hessen) wird ein Entlassungstraining durchgeführt, welches hierzu einen Beitrag leisten möchte. Der Grund für die Entwicklung eines solchen Trainings basiert auf der Erkenntnis, dass Haftentlassene ihr Leben nach der Entlassung selbstständig meistern müssen. Damit dies gelingt und es ihnen dadurch leichter fällt den Integrationsprozess erfolgreich zu bewältigen, sollten sie, so die Hypothese, zur Selbstständigkeit erzogen werden. Diese Hypothese soll in den nächsten Jahren nicht nur für das Entlassungstraining im Speziellen, sondern auch für den Jugendstrafvollzug im Allgemeinen wissenschaftlich überprüft werden. Das Entlassungstrainingskonzept und dessen praktische Umsetzung sowie erste Ergebnisse aus der Evaluation werden im Projektspot vorgestellt.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den Kostenträgern bedanken. Ohne den Fliedner-Verein Rockenberg e.V. (http://www.fliednerverein-rockenberg.de/) wäre die Entwicklung dieses Entlassungstrainingskonzeptes nicht möglich gewesen und ohne die Stiftung Anstoß (http://www.stiftung-anstoss.de/) würde es keine Übergangsbegleitung und Evaluation geben.

Dipl.-Päd. Susann Reinheckel (Justus-Liebig-Universität Gießen)

Weitere Informationen: http://www.uni-giessen.de/graduiertenzentrum/home/profil-sreinheckel.htm
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/724

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Erziehung