„Lebenswertes Quartier“: ein Leitfaden
Prof. Dr. Dr. Herbert Schubert
Büro SOZIAL • RAUM • MANAGEMENT
Susanne Wolter
Niedersächsisches Justizministerium / Landespräventionsrat Niedersachsen
Die EU-Mitgliedstaaten hatten im Dezember 2020 die Neue Leipzig-Charta verabschiedet. Die Stadtplanung und der Städtebau sollen das Gemeinwohl durch qualitativ hochwertige, für alle offene und sichere öffentliche Räume stärken und die Städte durch die Infrastruktur lebendig machen. Neben den Raumperspektiven der gesamten Kommune und der Region, in die sie eingebettet ist, wird das Stadtquartier als zentrale räumliche Handlungsebene hervorgehoben: Über eine zielgerichtete Quartiersentwicklung soll das Engagement vor Ort gefördert werden, damit der soziale Zusammenhalt gestärkt, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das Sicherheitsgefühl erhöht werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachen (SIPA) unter Federführung des Landespräventionsrates Niedersachsen den Leitfaden „Lebenswertes Quartier“ entwickelt und die Perspektive der städtebaulichen Kriminalprävention auf das Quartier erweitert. Das Instrumentarium wurde im Jahr 2022 in zwei Quartieren erprobt. Der Leitfaden wird im Rahmen des Workshops vorgestellt und erörtert.
| 20230613 Handout SCHUBERT + WOLTER Lebenswertes Quartier - ein Leitfaden DPT28 (Deutsch, PDF) | |
| 20230613 SCHUBERT + WOLTER Lebenswertes Quartier - ein Leitfaden DPT28 (Deutsch, PDF) |
Zitation
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6036Hinweis zum Urheberrecht:
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
