Forschungsprojekt: Prävention clanbasierter Kriminalität

Maximilian Querbach
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Alexander Werner
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Forderungen nach geeigneten Ansätzen und Konzepten zur primären und sekundären Prävention sogenannter Clankriminalität sowie Aussteiger- und Intensivtäterkonzepte (Tertiärprävention) wurden von Politik und Gesellschaft mehrfach artikuliert. Es fehlt jedoch an evidenzbasiertem Wissen darüber, welche Faktoren kriminalpräventiver Ansätze in Bezug auf clanbasierte Kriminalität erfolgversprechend sind. Der Fokus des BMBF-geförderten Forschungsprojekts der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF) des LKA NRW liegt daher auf der Prävention dieses Phänomens. Die Studie beinhaltet eine systematische Identifizierung von Ansätzen und Konzepten zur Prävention clanbasierter Kriminalität sowie potenziell übertragbare Ansätze zur Prävention ähnlicher (Kriminalitäts-) Phänomene.

Daran anschließend erfolgt eine kriteriengeleitete Analyse der erhobenen Ansätze hinsichtlich ihrer Geeignetheit, Distanzierungsprozesse gegenüber clanbasierter Kriminalität bei Täterinnen und Tätern sowie in ihren sozialen Umfeldern zu initiieren oder zu fördern.

Die Ergebnisse sollen von Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Kommunen und Zivilgesellschaft dazu genutzt werden, ihre Handlungskonzepte zu überprüfen und effektivere Konzepte für die Prävention clanbasierter Kriminalität zu entwickeln.

In dem Vortrag werden das methodische Vorgehen und erste Ergebnisse des Forschungsprojekts präsentiert.
Auszug aus dem Buch
(Deutsch, PDF)
Vortrag im Rahmen des 26. Deutschen Präventionstages

(Deutsch, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/5397

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Kriminalprävention qualitative Forschung