Landratsamt Zwickauer Land

Kinder sind auf unsere Hilfe angewiesen, sie brauchen verlässliche Ansprechpartner für ihre kleineren und größeren Probleme. Dabei müssen verschiedene Institutionen zusammenarbeiten, und alle Erwachsenen sind aufgerufen, mit Zivilcourage und bürgerschaftlichem Engagement Kinder zu schützen, ihnen vertrauensvoll zu helfen und ihnen zu signalisieren: „Du bist nicht allein!“

Wer kann etwas tun?
Geschäfte, Firmen, Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Kirchen u. a.

Was ist zu tun?
Einen für Kinder gut sichtbaren Aufkleber anbringen.

Durch diesen Aufkleber zeigen Sie Kindern komm rein, hier bist du sicher, ich kann dir helfen.

Ihre Bereitschaft, in Notsituationen zu helfen und als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.

Mittels einer Vereinbarung werden Sie ehrenamtlicher Partner des Kinder- und Jugendschutzes. Ein Führungszeugnis (kostenfrei) dient als Grundlage zum § 8a SGB VIII.

... und dann?
Sie erhalten eine Liste von sozialen Einrichtungen, die sich dann weiter um das Kind kümmern können.
Sie werden in einem persönlichen Gespräch durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf mögliche Situationen vorbereitet.
Eine jährliche Informationsveranstaltung gibt Ihnen über die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Auskunft.

verwandte Schlüsselbegriffe

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