Sport und Flüchtlinge

Angelika Ribler
Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V.

Sportvereine bieten sehr gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen schnell und unkompliziert das Ankommen in ihren Gemeinden zu erleichtern. Der Slogan "Sport spricht alle Spachen" aus den 90er Jahren ist aktueller denn je, denn über Sport können sehr schnell Kontakte zur einheimischen Bevölkerung geknüpft werden, auch wenn man (noch) nicht gut Deutsch spricht. Im Vortrag sollen neben dem Fokus auf das Sporttreiben auch die Engagement-Möglichkeiten in Sportvereinen durch niedrigschwellige Qualifikationen, z.B. zum Fußball-Jugendbetreuer, thematisiert werden. Kombinierte Qualifikationen "Sport & Spracherwerb" bieten große Chancen, "spielend" schnell Deutsch zu lernen. Schließlich sollen jedoch auch die Grenzen der Sportvereine bei der Integration von Geflüchteten thematisiert werden. Sportvereine benötigen gute kommunale Netzwerke, um diese Aufgaben zu bewältigen. In Hessen werden sie hierbei durch so genannte kommunale "Sport-Coaches" unterstützt, die den Kontakt zwischen der kommunalen Asylbetreuung, den Flüchtlingsinitiativen mit den freiwilligen Helfer/innen, den Geflüchteten in den Unterkünften und den Sportvereinen in den Städten oder Gemeinden herstellen. Beendet wird der Vortrag mit der Darstellung, wie Sportvereine und Sport-Coaches im Umgang mit Ressentiments gegenüber Geflüchteten gestärkt werden können, damit in den Gemeinden "die Stimmung nicht kippt".
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/3468

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.