Täter-Opfer-Ausgleich bei Neustart

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist die Anwendung von Mediation im Bereich des Strafrechts. Er ermöglicht nach einer Straftat eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals und berücksichtigt sowohl die Interessen, Anliegen und Erwartungen des Opfers (materielle und/oder ideelle Schadenswiedergutmachung) als auch des Beschuldigten (Vermeidung eines Verfahrens bzw. einer Verurteilung und Vorstrafe). Unter professioneller Anleitung durch einen unparteiischen Dritten („Konfliktregler“) werden Konfliktlösungen zwischen Täter/Beschuldigtem und Opfer/Geschädigtem entwickelt.

Grundvoraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich ist das Vorliegen einer Straftat, die zur Anzeige gebracht wurde: Die Teilnehmer wählen demnach nicht selbst dieses Mittel zum Ausgleichsversuch, vielmehr erteilt die ermittelnde Staatsanwaltschaft oder das Gericht NEUSTART einen Vermittlungsauftrag.

Für den Beschuldigten stellt dieses Angebot die einzige Möglichkeit dar, ein Gerichtsverfahren mit drohender Verurteilung abzuwenden.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in jeder Phase des Ermittlungs- oder Strafverfahrens möglich. Der Auftrag für einen Täter-Opfer-Ausgleich muss von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilt werden.

Der Film zeigt verkürzt und beispielhaft dargestellt den Ablauf eines Ausgleichsgesprächs.
http://www.neustart.org
(Deutsch, LINK)

verwandte Schlüsselbegriffe

Bewährungshilfe / Gerichtshilfe / Täter-