Bewährungshilfe in seiner Stellung als Präventionsinstrument

Harald Zimmerhackel-Monien
Bewährungshilfe beim Landgericht München I

Meine persönliche Erfahrung als langjährig tätiger Bewährungshelfer zur Rolle der Bewährungshilfe innerhalb der Justiz und der Gesellschaft:

Strafrecht schützt Grundrechte im Zusammenleben der Menschen untereinander. Aufgabe der Strafjustiz ist es, mit Unterstützung der Innenbehörden dieses zu garantieren und Straftaten zu verhindern mit den Mitteln, die unsere Verfassung zulässt. In diesem Rahmen bewegt sich auch Bewährungshilfe als eines der wichtigsten Präventionsinstrumente dieser Gesellschaft. Grundlage bzw. wesentliches Instrument dieser Arbeit ist die Anwendung der Grundrechte auch für die Probanden der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer neben den Kontrollaufgaben durch das Gericht. Selbst schwerste Straftäter können und konnten mit unserer Unterstützung und in dem Zusammenspiel von kontrollierenden Aufgaben und einem Vertrauensverhältnis vor weiteren Straftaten abgehalten werden und wurden oder werden wieder zu straffreien Mitgliedern der Gesellschaft.

Ziel des Beitrags ist es, ein Plädoyer zu halten über die wesentliche Funktion der Justiz und hier insbesondere der Strafjustiz in der Gesellschaft zu stärken und innerhalb der Justiz die Rolle der Bewährungshilfe, deren qualitativ hochstehende und anerkannt erfolgreiche Arbeit und auch deren reichhaltiger Erfahrungsschatz viel stärker im Fokus der öffentlichen Debatte über Kriminalprävention stehen sollte.
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Leitbild der Bewährungshilfe in Bayern
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