18.08.2014

Jugendämter führten in 2013 rund 116 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch

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Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 14.08.2014 in einer Presseinformation über 116.000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder der deutschen Jugendämter im Jahr 2013 informiert. Das waren 8,5 % mehr als bei der im Jahr 2012 erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).

Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 21 000 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Beide Werte sind beinahe unverändert gegenüber dem Vorjahr. In 77 000 Fällen kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dabei wurde jedoch in nahezu jedem zweiten Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt. Der Anstieg bei den Gefährdungseinschätzungen geht auf diese Fälle zurück, die von 68 000 im Jahr 2012 auf 77 000 im Jahr 2013 zugenommen haben.

Knapp zwei von drei Kindern (65 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 23 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

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