„Machen Sie das freiwillig?"
Ethik zwischen Eigenverantwortung und Fremdaufsicht in forensisch-therapeutischer Ambulanz

Abstract:
Deliktorientierte Psychotherapie nach (Sexual-) Straftaten ist Tertiärprävention. Sie ist eher gesellschaftlicher Auftrag zur Reduktion des Rückfallrisikos als individueller Auftrag zu einer Heilbehandlung.
Kriminalpräventive Therapie ist immer von gerichtlichen Weisungen begleitet. So seien z.B. Alkohol, Drogen, bestimmte Orte und Personen zu meiden; Bewährungshelfer und Therapeuten dagegen seien regelmäßig aufzusuchen. Auch die gesellschaftliche Erwartung ist hoch: die Tat solle eingeräumt und Reue gezeigt werden.
In der Praxis ist der moralische Konflikt groß. Für die Teilnahme an einer „Tat aufarbeitenden“ Therapie sieht der Gesetzgeber die vorherige Einwilligung der Betroffenen vor. Die Missachtung von Weisungen ist gesetzlich fast nie von Strafe bedroht. Dem Eingeständnis geächteter Taten folgen häufig gravierende persönliche Nachteile.
Ist eine Entscheidung bei der Wahl zwischen Haft und Bewährung freiwillig? Wie soll kontrolliert werden, was nicht beaufsichtigt werden kann? Ist es ethisch vertretbar auf ein Geständnis hinzuarbeiten, wenn alle Studien zeigen, dass Leugnen kein Risikofaktor ist?
Der Beitrag stellt in aller Kürze aktuelle ethische Standpunkte und alltagspraktische Empfehlungen vor und soll zum Diskurs anregen über Grundrechte ehemaliger Straftäter, Risiken gesellschaftlicher Exklusion durch moralische Wertung und Kriminalprävention durch Rehabilitation.

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07. Juni 2016
30 Minuten (Dauer)
14:30 - 15:00 Uhr
Projektspot
Raum: Raum 12