Elektronische Überwachung
Der Nutzen Elektronischer Überwachung für die Kriminalprävention

Abstract:
Die Elektronische Überwachung ist in Deutschland zuletzt wieder verstärkt in den Blick der Rechtspolitik geraten. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart wurde beschlossen, ihre Anwendung in neuen Bereichen zu überprüfen. Die Elektronische Überwachung besonders gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht schützt bereits heute Menschen: Sie erhöht die Hemmschwelle für die Begehung neuer Straftaten, weil der Proband weiß, dass ihm später nachgewiesen werden kann, wo er sich zu einer bestimmten Zeit aufgehalten hat.

Die Elektronische Überwachung könnte aber noch effektiver zur Verhütung von Straftaten beitragen, indem man etwa gleichzeitig erfasst, wo sich mögliche Opfer aufhalten. Dann könnte man sicherstellen, dass sich der Proband ihnen nicht unbemerkt nähern kann. Dies wird in anderen Ländern Europas – etwa in Portugal – bereits praktiziert. Zudem ließe sich insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt stärker zum Opferschutz beitragen, wenn man das Verbot, sich der Partner- beziehungsweise Familienwohnung zu nähern, elektronisch überwachen könnte. Sollte die häusliche Gewalt regelmäßig unter Alkoholeinfluss begangen werden, könnte der Proband außerdem durch die „Automatisierte Atemalkoholkontrolle“ zur Abgabe unangekündigter Alkoholtests an einem bei ihm zu Hause aufgestellten Gerät verpflichtet werden.

Vita:
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn (geboren 1954) hat nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Soziologie von 1983 bis 1986 als wissenschaftlicher Assistent an der Johann Wolfgang Goethe-Universität gearbeitet. 1986 Richter, ab 1989 Mitarbeiter im Hessischen Ministerium der Justiz, von 2002 bis 2015 Leiter der Abteilung Strafrecht, Gnadenwesen und Kriminalprävention, seit 2015 Generalstaatsanwalt, im Nebenamt seit 1992 Geschäftsführer der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat). Veröffentlichungen vor allem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, der Rechtspolitik und Kriminalprävention, Honorarprofessor der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Dr. Alexander Kolz (geboren 1979) ist seit 2007 Richter, seit 2011 Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Von 2012 bis 2014 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Seit 2014 ist er im Rahmen einer Abordnung im Hessischen Ministerium der Justiz als Referatsleiter in der Abteilung Strafrecht, Gnadenwesen und Kriminalprävention tätig.

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06. Juni 2016
14:30 - 15:15 Uhr
Themenbox
Raum: Raum 10
Ein Vortrag der Themenbox
Justiz und Wiedereingliederung
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