Kongressprogramm

Zeugen- und (psychosoziale) Prozessbegleitung rechnen sich! – Ihr Mehrwert für die Justiz

Abstract:
Seit den gesetzlichen Änderungen im Opferschutz 1986 hat die Zeugen- und Prozessbegleitung stetig an Bedeutung und Akzeptanz gewonnen. Im 2. Opferrechtsreformgesetz wurde der Hinweis auf psychosoziale Prozessbegleitung (pPB) in die StPO aufgenommen. Der derzeitige Referentenentwurf für das 3. Opferrechtsreformgesetz enthält einen Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf pPB. Die Justiz hat erkannt, welchen Gewinn Zeugen- und (psychosoziale) Prozessbegleitung auch für die Justiz haben kann. Strafrechtsausschuss und Justizministerkonferenz haben sich mit Qualitätsstandards beschäftigt. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen finanzieren pPB. Einige Bundesländer haben schon seit Jahren Zeugenbegleitungen. Über juristische Abläufe und Notwendigkeiten informierte Zeugen, die bei der Bewältigung ihrer Ängste und Unsicherheiten in Gerichtsverfahren unterstützt werden, können mit ihrem Mut zur Zeugenaussage wesentlich zum Erfolg von Gerichtsverfahren beitragen.
Im Vortrag werden die verschiedenen Formen der Zeugen- und Prozessbegleitung sowie die aktuellen Knackpunkte in der Praxis vorgestellt. Erfahrungen mit dem fließenden Übergang von Zeugenserviceleistungen, Zeugenbegleitung und pPB, je nach individuellem Unterstützungsbedarf einzelner Zeugen, werden vorgestellt. Die zunehmende Professionalisierung ermöglicht eine passgenaue, ökonomisch adäquate Unterstützung für Zeugen.
Vita:
Jahrgang 1972,
2013/2014: Mitarbeit bei der Entwicklung von Qualitätsstandards für die psychosoziale Prozessbegleitung in einer Unterarbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses
2012/2013: Mitarbeit in der Zeugen- und Opferschutzkommission Baden-Württemberg
Mitglied im Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung (BPP)
2006/2007: Weiterbildung zur Psychosozialen Prozessbegleiterin (RWH), Koordinatorin von NERO (Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz).
Gastdozentin/Referentin zu: Zeugenbegleitung, Opferschutz in Gerichtsverfahren, Gewalt und sexueller Missbrauch z. B. an der FH Esslingen, der Dualen Hochschule Stuttgart und der Fachschule für Erzieherinnen Nürtingen, sowie in FSJ-Seminaren des Diakonischen Werks Württemberg
seit 2002: Koordinatorin der Zeugenbegleitung im Landgerichtsbezirk Stuttgart und für justiznahe Angebote in Baden-Württemberg,
2000 – 2002: Ehrenamtliche Zeugenbegleiterin in Stuttgart
2002: Weiterbildung zur Verfahrenspflegerin
2001 – 2002: pädagogische Mitarbeiterin in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe bei der Karlshöhe Ludwigsburg
1999: Diplomarbeit zum Thema Prozessbegleitung von Kindern als Zeugen in Strafprozessen bei sexuellem Missbrauch
1995/1996: Hauptpraktikum im Jugendamt Stuttgart (Schwerpunkt Gewalt gegen Kinder)
1993-ca. 2004: regelmäßige ehrenamtliche Mitarbeit in der offenen Jugendarbeit des Stadtjugendring Esslingen