Kongressprogramm

Nicht noch einmal? Der Schutz von Opfern vor dem Täter durch den Strafprozess - höchstens Zufall

Abstract:
Straftaten sollen ihnen nicht noch einmal passieren, doch für den Strafprozess steht dieser erstrangige Wunsch der Opfer kaum auf dem Programm. Findet nicht ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich statt, bleibt es dem Zufall überlassen, ob und wie die Vorbeugung vor neuen Straftaten durch denselben oder einen anderen Täter vor Gericht umgesetzt wird. Auch der Bundesgerichtshof versteht unter Opferschutz nur die Vermeidung sekundärer Viktimisierung durch den Strafprozess selbst.
Die Kriminalitätsopfer richten sich nach dieser Realität: Sie zeigen Gewaltdelikte nur dann an, wenn sie sich durch die öffentliche Diskussion ermutigt fühlen. Oder wenn der Staat gezielte Unterstützung, wie bei Delikten häuslicher Gewalt vorsieht, wird er auch zu Hilfe gerufen; Familiengerichte stellen sich vor die Betroffenen.
Strafgerichte spielen dagegen kein Rolle, aus Angst vor Repressalien unterbleibt in vielen Fällen eine Anzeige. Der Strafprozess büßt seine Bedeutung ein, wenn es nicht gelingt, den Schutz der Opfer auf seine Agenda zu setzen.
Die Beschleunigung des Strafverfahrens wird zum Selbstzweck und rechtfertigt die Neigung - zumal beim sogenannten Deal - dem Opfer aus dem Wege zu gehen. Es darf nicht sein, dass Strafgerichte nur noch anlässlich symbolischer Strafverfahren gegen hochbetagte NS-Täter aus Sicht der Opfer befriedend wirken. In Fällen also, wo der präventive Aspekt keine Bedeutung mehr hat.
Vita:
Geboren 1947 in Heide/Holstein. Abitur in Frankfurt am Main. Dort auch Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität. Abschluss des Studiums an der Georg-Philipps-Universität in Marburg im Jahr 1973. Anschließendes Referendariat im Landgerichtsbezirk Marburg mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Darauf folgend Promotion. Beginn der Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hanau im Mai 1978. Ab März 1982 Referent im hessischen Staatsministerium für Justiz mit den Schwerpunkten Kriminologie, Viktimologie sowie dem Aufbau und der Umsetzung von kriminalpolitischen Vorhaben der hessischen Landesregierung, u.a. Gemeinnützige Arbeit, Opferhilfen (erste bundesweite Beratungsstelle in Hanau), Zeugenbetreuung (erstes bundesweites Zeugenzimmer in Limburg), elektronische Fußfessel (erstes deutsches Projekt in Frankfurt). Von 1990 bis 1995 Leiter des Büros der hessischen Justizministerin. Von 1995 bis Mai 2003 Referatsgruppenleiter und Leitender Oberstaatsanwalt in der strafrechtlichen Abteilung des hessischen Justizministeriums, ab Mai 2002 deren stellvertretender Leiter. Seit Mai 2003 Referent für Revisionssachen in der Bundesanwaltschaft, von April 2004 bis Februar 2013 in dieser Tätigkeit Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Verschiedene Veröffentlichungen zu den Schwerpunkten

- Europäische Konvention der Menschenrechte,
- Gemeinnützige Arbeit,
- Perspektiven der Opfer von Straftaten,
- Täter-Opfer-Ausgleich sowie zur
- Elektronischen Fußfessel.
23. April 2013
09:00 - 10:00 Uhr
Vortrag