03.04.2024

29 600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022

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  • 6 200 öffentliche und 23 400 freie Träger beschäftigen insgesamt 274 800 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
  • Bundesweit 10 700 betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie Heime oder sonstige betreute Wohnformen

Zum Stichtag 15. Dezember 2022 haben bundesweit rund 29 600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrgenommen. Davon waren 6 200 öffentliche Träger (z. B. Jugendämter, Landesjugendämter, Gemeinden) und 23 400 freie Träger (z. B. Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, aber auch kleinere Vereine oder GmbHs). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, beschäftigten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe 274 800 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal. Davon waren 76 300 Personen bei Trägern der öffentlichen und 198 500 bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Rund drei Viertel des Personals (75,3 % bzw. 206 900) waren Frauen. Nicht mitgezählt werden jeweils Personen, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind.

103 600 Personen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig
103 600 Personen waren in sogenannten betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Heime und sonstige betreute Wohnformen, Eltern-Kind-Einrichtungen, Internate und Tagesgruppen) als pädagogisches oder Leitungspersonal beschäftigt. Mit 91,8 % war die überwiegende Mehrheit davon pädagogisch tätig. Zudem arbeiteten 55 700 Personen im Bereich der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Jugendarbeit, Familienberatung, ambulante Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe; ohne schulbezogene Angebote), weitere 43 000 waren im Bereich schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Darüber hinaus waren 35 800 Personen mit Aufgaben im Bereich der Verwaltung, Planung, Steuerung, Finanzierung, Qualitätssicherung und -entwicklung betraut.

Einrichtungen fast ausschließlich in freier Trägerschaft
Von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wurden insgesamt 10 700 betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII betrieben (ohne Kindertagesein­richtungen). Die überwiegende Mehrheit (95,9 %) dieser Einrichtungen befand sich in freier Trägerschaft. Die übrigen 4,1 % der Einrichtungen wurden von öffentlichen Trägern betrieben. Zum Stichtag 15. Dezember 2022 standen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 15 200 Gruppen oder Betreuungsformen mit insgesamt 154 400 genehmigten Plätzen zur Unterbringung oder Betreuung junger Menschen zur Verfügung. 140 000 Plätze oder 90,7 % davon waren tatsächlich belegt.

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