11.09.2017

Netzwerk Kriminalpolitik: Zehn Gebote guter Kriminalpolitik

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"Im Rahmen einer Sitzung des Kuratoriums von Neustart (Bewährungshilfe) entstand die Idee, als zivilgesellschaftliche Aktivität ein Netzwerk Kriminalpolitik zu initiieren, in dem verschiedene Berufsgruppen, Organisationen, Standesvertretungen sowie Angehörige der Fachwissenschaften repräsentiert sind, welche unabdingbare Leitlinien einer modernen Kriminalpolitik zusammenfassen. Die „Zehn Gebote guter Kriminalpolitik“ basieren vor allem auf der Einschätzung, dass die traditionellen Vorzüge von Kriminalpolitik wie Vernunft und Menschlichkeit, inhaltliches Engagement verbunden mit einem kühlen Kopf sowie Sorgfalt gepaart mit Zielstrebigkeit unter gleichzeitigem Verzicht auf Hast und Zeitdruck in allen Phasen der Legistik in Österreich in den letzten Jahren ein Stück weit abhandengekommen sind.

Die Gebote wurden dem Herrn Vizekanzler und Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter in einem persönlichen Gespräch im Juni 2017 sowie wenig später der Presse vorgestellt und fanden ein gutes Echo. Selbst wenn die Gebote auch in Hinkunft strafrechtliche Hüftschüsse wie auch zweifelhafte und kontraproduktive Praktiken in den verschiedenen Bereichen der Strafrechtspflege nicht allgemein verhindern können, stellen sie doch einen Referenzrahmen dar, der das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer guten Kriminalpolitik zu schärfen vermag und eine hilfreiche Basis für die Kritik an Fehlentwicklungen darstellt." (Prof. Dr. Alois Birklbauer, Universität Linz)

Nachfolgend finden sich die 10 Kurzaussagen (Langfassung):

  1. Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik. Sie schützt Menschen und Rechtsgüter und vermittelt Verständnis für maßvolle und differenzierte Reaktionen.
  2. Grund- und Menschenrechte bilden den Maßstab und die Grenzen des Strafrechts.
  3. Die beste Kriminalpolitik liegt in einer guten Sozial- und Wirtschaftspolitik.
  4. Kriminalpolitik befasst sich ausschließlich mit dem Kernbereich gesellschaftlicher Normen. Strafrechtliche Sanktionen sind in ihrer Normierung sowie als Reaktion im Einzelfall maßvoll und verhältnismäßig einzusetzen.
  5. Kriminalpolitik hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu respektieren und zu sichern.
  6. Angemessene strafrechtliche Reaktionen müssen besonderen Bedürfnissen, insbesondere von jungen und psychisch kranken Straffälligen Rechnung tragen sowie sämtliche Konsequenzen und Sanktionsfolgen auf strafbares Verhalten einbeziehen.
  7. Die Kriminalpolitik wendet sich den Opfern strafbarer Handlungen zu und respektiert sie als diejenigen Personen, die am intensivsten von Straftaten betroffen sind.
  8. Ziel des polizeilichen Handelns ist es, das Zusammenleben von Menschen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen in Sicherheit und Freiheit im Rahmen des Rechtsstaates zu ermöglichen.
  9. Bereits im Rahmen des Strafverfahrens soll eine Reaktion auf die Straftat mit dem Ziel der Re-Integration in die Gesellschaft erwogen oder eingeleitet werden.
  10. Die Praxis des Strafvollzugs ist ein Gradmesser für die menschenrechtliche Reife einer Gesellschaft.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
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