07.12.2015

Bundestag verabschiedet 3. Opferrechtsreformgesetz

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Einstimmig haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 03.12.2015 (BT-Plenarprotokoll 18/141, 14064 B sowie Anlage 5, 14084 B ff) das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drs. 18/6906) verabschiedet. Das Gesetz geht zurück auf einen Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4621) vom 15.04.2015 in Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses (2012/29/EU) vom 25.10.2012.

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