03.03.2014

Bericht über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b StGB

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Die Bundesregierung hat am 26.02.2014 ihren Bericht über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs beschlossen. In einer Pressemitteilung heißt es u.a.: Gemäß dem Prinzip "Löschen statt Sperren" konnte im Inland innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 %, nach 2 Wochen eine vollständige Löschung aller gemeldeten Inhalte erreicht werden, bei denen eine Löschaufforderung weitergeleitet werden konnte. Bei Inhalten aus dem Ausland konnte eine Löschquote von mehr als 97 % innerhalb von 4 Wochen erreicht werden.

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