Kongressprogramm

Pflegenotstand - Landes-Pflegebeauftragte als vertrauliche informelle Ombudsstellen

Abstract:
Empfohlen wird die landesgesetzlich fundierte Einrichtung von Pflegebeauftragten. Sie sollen wie Wehr- und Datenschutzbeauftragte parlamentarisch angebunden sein und unabhängig, vertraulich, mit einem Zeugnisverweigerungsrecht versehen tätig werden. Sie sollen für Fragen, Anregungen und Beschwerden aller von der Pflege Betroffenen und ihnen Nahestehenden zur Verfügung stehen. Sie ergänzen mit vergleichsweise geringem Aufwand sinnvoll vorhandene formelle Kontrollinstitutionen. Sie wirken zugleich präventiv gegenüber Pflegemissständen und entsprechender Kriminalität.

Gründe für eine solche informelle Ombudsstelle liegen vor allem in der Brisanz der demografischen Veränderungen mit enorm zunehmendem Pflebedarf, in Pflegenotständen und immer wieder bekannt werdenden schweren Vorkommnissen, in strukturellen Bedingungen, die rechtzeitiges Einschalten offizieller Hilfe- und Kontrollstellen hemmen (z. B. dienst-, arbeits- und strafrechtliche Sanktionen bei Meldungen von Verdachtsfällen oder innerdienstliche Rücksichtnahmen), in mangelnder Vertrauensbasis für Beschwerden innerhalb von Pflegeeinrichtungen und für Anzeigen an Behörden.
Vita:
1938 geb. in Hamburg. 1. u. 2. Jur. Staatsprüfung ebenda.
1965 Promotion. 1968-1971 Richter am Landgericht (Jugendstrafkammer)
und Dozent an der Universität Hamburg.
1971-1975 Forschungsstipendiat der DFG mit empirischkriminologischen
Studien zu „Drogen und Delinquenz“ (Titel
der Habil.-Schrift 1975). Habilitation für Kriminologie und
Strafrecht. Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Gießen.
1976 bis zur Emeritierung 2006 Univ.-Prof. für Kriminologie,
Jugendstrafrecht und Strafvollzug und Direktor des Instituts
für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Über 600 Publikationen zu Straf-, Jugendstraf-, Strafverfahrens-,
Strafvollzugs- und Arztrecht, Dunkelfeldforschung, Jugend-
und Alters-Kriminologie, Suchtforschung, empirische
Strafverfahrens-, Sanktions- und Institutionsforschung, Strafvollzug,
Kriminalprävention, Kriminalpolitik. Forschungs- und
Vortragsreisen in viele Länder. Mitwirkung in Forschungsund
Beratungsgremien von Politik und Verbänden. Derzeit
Mitarbeit im Fachbeirat Vorbeugung des Weißen Rings, einem
Forschungsbeirat der Deutschen Hochschule der Polizei
und im Hess. Landespräventionsrat. Kriminalpolitische
Beiträge in mehreren Massenmedien. Bundesverdienstkreuz
I. Kl., Beccaria-Medaille in Gold, Festschriften zum 65.
und 70. Geburtstag 2003 und 2008. Verheiratet mit Gisela
Kreuzer, zwei Kinder. >www.arthurkreuzer.de<
09. Juni 2015
10:30 - 12:00 Uhr
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