Prostitutionsgesetzgebung
Prostitutionsgesetzgebung und Opferschutz

Abstract:
In der aktuellen Gesetzgebung zur Prostitution geht es um Opferschutz. Frauen (aber auch Männer) sollen vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Bei "Moralunternehmern", insbesondere Frauenverbänden, gibt es erhebliche Diskrepanzen: Forderung nach Strafbarkeit aller "Sexkäufer" und dadurch Bekämpfung jeder Prostitution einerseits, Emanzipation von Frauen auch hier und wirksamer Schutz ohne Strafandrohung andererseits. Gestützt auf Evaluationen des "nordischen Modells" der Freierbestrafung fordert "amnesty international" zu recht, auf Bestrafung Prostituierter und Kunden weltweit gänzlich zu verzichten, weil sonst die Betroffenen in gefährliche, unkontrollierte Milieus und Abhängigkeit von Zuhältern getrieben werden. "Freierbestrafung" führt zurück zur Scheinheiligkeit. Die Bundesregierung versucht einen Mittelweg: Strafbarkeit wissentlicher Inanspruchnahme Zwangsprostituierter, Kontrolle von Bordellen, Melde- und Beratungspflichten für Prostituierte, Kondompflicht. Das Vorhaben wird auf seine Stärken und Schwächen untersucht. Die Strafbarkeit scheitert an Beweisschwierigkeiten. Bürokratische Handhabung und die Meldepflicht lassen befürchten, dass Ausstiege erschwert werden. Vernünftige behördliche Kontrolle, vor allem wirksame vertrauliche Beratung, medizinische Versorgung, soziale Stützen und Aussstiegshilfen durch "niederschwellige" Angebote können Opfer besser schützen.

Vita:
1938 geb. in Hamburg. 1. u. 2. Jur. Staatsprüfung ebenda.
1965 Promotion. 1968-1971 Richter am Landgericht (Jugendstrafkammer)
und Dozent an der Universität Hamburg.
1971-1975 Forschungsstipendiat der DFG mit empirischkriminologischen
Studien zu „Drogen und Delinquenz“ (Titel
der Habil.-Schrift 1975). Habilitation für Kriminologie und
Strafrecht. Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Gießen.
1976 bis zur Emeritierung 2006 Univ.-Prof. für Kriminologie,
Jugendstrafrecht und Strafvollzug und Direktor des Instituts
für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Über 600 Publikationen zu Straf-, Jugendstraf-, Strafverfahrens-,
Strafvollzugs- und Arztrecht, Dunkelfeldforschung, Jugend-
und Alters-Kriminologie, Suchtforschung, empirische
Strafverfahrens-, Sanktions- und Institutionsforschung, Strafvollzug,
Kriminalprävention, Kriminalpolitik. Forschungs- und
Vortragsreisen in viele Länder. Mitwirkung in Forschungs-
und Beratungsgremien von Politik und Verbänden. Derzeit
Mitarbeit im Fachbeirat Vorbeugung des Weißen Rings, einem
Forschungsbeirat der Deutschen Hochschule der Polizei
und im Hess. Landespräventionsrat. Kriminalpolitische
Beiträge in mehreren Massenmedien. Bundesverdienstkreuz
I. Kl., Beccaria-Medaille in Gold, Festschriften zum 65.
und 70. Geburtstag 2003 und 2008. Verheiratet mit Gisela
Kreuzer, zwei Kinder. www.arthurkreuzer.de

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06. Juni 2016
15:30 - 16:00 Uhr
Themenbox
Raum: Raum 4
Ein Vortrag der Themenbox
Opferschutz
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