Abstract:Wenn der staatliche Schutz vor einer Gewalttat (primäre Prävention) versagt, muss die staatliche Hilfe schnell und kompetent (sekundäre Prävention) einsetzen, um nach Möglichkeit langfristige Gesundheitsschäden zu verhindern. Ein Gewaltopfer hat seine gesamte Zukunft noch vor sich und die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, ihm dazu wirksame medizinische Hilfen zur Verfügung zu stellen. Traumaambulanzen für Gewaltopfer sind ein modernes und herausragend positives Beispiel hierfür.
Vita:Reinhard Heckmann, Jahrgang 1955, verheiratet, eine erwachsene Tochter. Studium Rechtswissenschaft und Evangelische Theologie. 1984 Assessorexamen. 1986-1991 Rechtsanwalt, 1991-2007 Landesverwaltung NRW (Bezirksregierung Münster) im Fachbereich Gewaltopferentschädigung. Seit 2008 Rechtsanwalt in Unna mit Schwerpunkt Soziales Entschädigungsrecht, Gewaltopferentschädigung. Ab 2014 Mitglied im Fachbeirat Sozialrecht des WEISSEN RINGS.