Kongressprogramm

Das Präventionsprinzip im Strafrecht - Weitere Möglichkeiten der Verbesserung

Abstract:
Mit Inkrafttreten des § 246a Abs. 2 StPO am 1.9.2013 zur Begutachtung von Tätern im Strafverfahren infolge des StORMG hat der Gesetzgeber nach Anhörung der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erstmals den präventiven Opferschutz ausdrücklich im deutschen Recht verankert. Diese Implementierung dient dem Opferschutz, denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann durch eine deliktorientierte psychotherapeutische Behandlung das Rückfallrisiko erheblich - um mehr als die Hälfte - reduziert werden.
Gegenstand des Vortrags sind die in enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden bestehenden Möglichkeiten zur weiteren rechtlichen Verankerung des Präventionprinzips im deutschen Recht zur Verhinderung zukünftiger Straftaten. Neben der Erörterung rechtspolitischer Möglichkeiten auch in Folge der anstehenden Neuregelung zur Sicherungsverwahrung werden auch tatsächliche Möglichkeiten der Umsetzung erörtert. Hierzu gehört auch die Verbesserung der Behandlungsangebote in Deutschland, auch und gerade für potentielle Staftäter, sog. Tatgeneigte. Beispielhaft ist hierfür neben dem Angebot der Charité in Berlin ("Kein Täter werden") das vor allem in Baden-Württemberg bestehende, aber auch bundesweit bekannte und zunehmend in Anspruch genommene Präventionsprogramm "Keine Gewalt- und Sexualstraftatat begehen".
Vita:
Der 1955 geborene und aus mehreren Veröffentlichungen aus dem Straf-, Strafprozess- und Auslieferungsrecht bekannte Referent ist nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und einer dreijährigen Station als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Bernd Schünemann in Mannheim seit 1986 als Richter im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Nach einer Abordnung von 1992 bis 1994 als stellvertretender Leiter der Abteilung für die Aufarbeitung des SED-Unrechts an die Staatsanwaltschaft Dresden und von 1995 bis 1998 an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde er 1998 zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe berufen und gehört dort als stellvertretender Vorsitzender dem 1. Strafsenat an.
Klaus Michael Böhm ist Mitbegründer der 2005 im Justizministerium Baden-Württemberg ins Leben gerufenen und beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässigen Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. und steht dieser nach Vereinsgründung im November 2008 als 1. Vorsitzender vor. Der interdisziplinär besetzte Zusammenschluss setzt sich vor allem für eine Verbesserung des Opferschutzes durch die psychotherapeutische Behandlung von Straftätern ein.
13. Mai 2014
12:30 - 13:30 Uhr
Vortrag
Raum: Clubraum