Strafrechtliche Verfolgung von Vorurteilskriminalität
Arne Dreißigacker
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Die Erfassung und Bewertung vorurteilsmotivierten Straftaten stellt sowohl für die Ermittlungsarbeit als auch für die Strafzumessungspraxis eine besondere Herausforderung dar. Der Beitrag untersucht den Umgang von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten mit menschenverachtenden Tatmotiven im Lichte der Novellierung von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB. Empirische Grundlage bildet eine Kombination aus Aktenanalyse und qualitativen Interviews mit Staatsanwält*innen und Richter*innen, die im Rahmen des vom Bundesjustizministeriums beauftragten Forschungsprojekts EPa46II durchgeführt wurden. Ziel der Untersuchung ist es, einen vertieften Einblick in die Umsetzung der gesetzlichen Klarstellung zu menschenverachtenden Beweggründen zu gewinnen und dabei zentrale Herausforderungen sowie mögliche Spannungsfelder in der praktischen Anwendung herauszuarbeiten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Berücksichtigung solcher Tatmotive zwar rechtlich verankert ist, in der Praxis jedoch – abgesehen von der statistischen Erfassung – nur selten ausdrücklich dokumentiert wird. Trotz einer wachsenden Sensibilisierung lassen sowohl das Aktenmaterial als auch die Interviews erkennen, dass Tendenzen zur Dethematisierung solcher Beweggründe weiterhin fortbestehen. Der Beitrag liefert damit empirisch fundierte Einblicke und gibt Impulse für eine reflektierte Praxis im Umgang mit Vorurteilskriminalität.
| Strafrechtliche Verfolgung von Vorurteilskriminalität (Deutsch, PDF) |
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