Kriminalprävention in der Stadtplanung
Melanie Schlüter
Landeskriminalamt Niedersachsen
Dr. Anke Schröder
Landeskriminalamt Niedersachsen
Werden Teile eines Gebietes oder Quartiers neu geplant oder umgenutzt, geschieht dies immer in bestehenden räumlichen Situationen und historisch gewachsenen Bezügen. Eine Neu- bzw. Umnutzung führt unwillkürlich zu Veränderungen wie Auf- oder Abwertung in bestehenden Strukturen. Auch unterliegen diese Prozesse städtebaulichen Leitlinien resp. kommunalen Vorgaben. Daher gilt es, bereits in der Planungsphase Analysen über das Gebiet hinaus vorzunehmen und potenzielle Risiken und Chancen zu prognostizieren und in Szenarien aufzuzeigen. Fragen wie „Berücksichtigen geplante Veränderungen die vielfältigen Bedarfe der Gesellschaft? Sind Strategien für Anpassungsmaßnahmen angedacht?“ stellen sich. Zielrichtung der zu erarbeitenden Folgerungen aus dem Analyseprozess sollte es sein, Räume zu schaffen, die für eine möglichst konfliktfreie gleichberechtigte Nutzung diverser Bevölkerungsgruppen geeignet sind, Inklusion ermöglichen und zugleich eine Resilienz gegen missbräuchliche Nutzung aufweisen.
