Hate Speech – Prävention durch Strafverfolgung

David Beck
Generalstaatsanwaltschaft München

Hasserfüllte Kommentare, Drohungen und andere strafbare Äußerungen in sozialen Medien und anderen Onlineportalen sind zu einem wachsenden gesellschaftlichen Problem geworden. Jedoch zeigt sich häufig, dass eine frühzeitige und konsequente Intervention der Strafverfolgungsbehörden bleibenden Eindruck bei den Tätern hinterlässt und weitere Straftaten hierdurch verhindert werden.
Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Beck, Beauftragter der Bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate Speech, beleuchtet in seinem Vortrag, was strafbare Hate Speech ausmacht und wie sich diese Form der Hetze und Diskriminierung im Internet manifestiert.
Darüber hinaus untergraben Hasskommentare und Hetze den respektvollen und konstruktiven öffentlichen Diskurs. Sie tragen dazu bei, dass Meinungsaustausch und Debatten zunehmend von Aggression, Ausgrenzung und Feindseligkeit geprägt werden und Betroffene sich immer mehr aus dem öffentlichen Diskurs zurückziehen.
Kernaspekt des Vortrags ist, wie die Bayerische Justiz auf Hate Speech reagiert und welche Strategien verfolgt werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

verwandte Schlüsselbegriffe

Internet Hate Speech Strafverfolgung Hass und Hetze