Maßnahmen der Polizeilichen Kriminalprävention zum Opferschutz, Zivilcourage und Bahnunfallprävention

Die Bundespolizei ist eine von 19 Behörden des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums des Innern. Das Bundespolizeipräsidium ist als oberste zentrale Behörde für die strategische Ausrichtung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung und die Koordination von besonderen Einsätzen zuständig. Die operative polizeiliche Arbeit der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wird in neun regionalen Bundespolizeidirektionen mit 81 Bundespolizeiinspektionen und 143 Bundespolizeirevieren geleistet.
Die Bundespolizei ist für den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes, den Schutz von Bahn-, Luft-, und Seewegen sowie den Schutz von Bundesorganen zuständig. In ihrer Zuständigkeit übernimmt die Bundespolizei auch kriminalpräventive Aufgaben und stellt für Betroffene von Straftaten auch Maßnahmen des Opferschutzes sicher. Im Zusammenwirken mit Netzwerkpartnern entwickelt die Bundespolizei Projekte und Maßnahmen, die darauf abzielen, den allgemeinen Entstehungsbedingungen von Kriminalität entgegenzuwirken und Möglichkeiten der Tatbegehung sowie das Risiko der Opferwerdung zu reduzieren. Der Fokus liegt im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich. Die Förderung der Zivilcourage im Rahmen der Gewaltprävention, der Schutz der Nutzer der Bahn, die Hilfe Betroffener sowie das sichere Verhalten auf Bahnanlagen sind zentrale Anliegen. Präventionsprojekte richten sich wesentlich an Minderjährige.

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